LG Dresden zu Handydaten: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig

24.04.2013

Das von der Polizei veranlasste Sammeln tausender Handydaten am Rande der Proteste gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt war rechtswidrig. Dies geht aus einem Beschluss des LG Dresden hervor, der dem Landtagsabgeordneten der Linken Falk Neubert am Dienstag zugegangen ist.

Die auf Anordnung des Amtsgerichts (AG) Dresden erhobenen Daten müssten gelöscht werden, so das Landgericht (LG) Dresden (Beschl. v. 17.04.2013, Az. 15 Qs 34/12).

Das AG habe seine Anordnung zur Datenabfrage in der Südvorstadt nicht ordentlich begründet, sagte Neuberts Rechtsanwalt André Schollbach. Das LG habe schwerwiegende Mängel in der Begründung moniert. "Die Entscheidung des Landgerichtes erfüllt uns mit großer Freude, weil sie unsere Auffassung vom Schutz der Demonstrationsfreiheit bestätigt", erklärte Neubert.

Die massenhafte Abfrage der Handydaten nicht nur in der Südvorstadt hatte 2011 für heftige Proteste auch außerhalb Sachsens gesorgt. Bei der sogenannten Funkzellenabfrage waren auch Daten von Menschen erfasst worden, die sich gar nicht an den von Gewalt begleiteten Protesten gegen Neonazis beteiligt hatten. Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Rechtsanwälte und Journalisten protestierten, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Datenschützer kritisierten die Aktion als unverhältnismäßig.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Dresden zu Handydaten: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 24.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8594/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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