Landgericht gibt Verlag Recht: Dort­munds Inter­ne­t­auf­tritt ist zu pres­se­ähn­lich

11.11.2019

Die Ruhrgebietsstadt muss sich nach einem Urteil des örtlichen LG in ihrem Internetauftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich.

Am vergangenen Freitag entschied die 3. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Dortmund, dass das Online-Angebot auf der Internetseite der Stadt Dortmund zu presseähnlich ist und damit gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstößt (Urt. v. 08.11.2019, Az. 3 O 262/17).

Geklagt hatte der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff ("Ruhr Nachrichten"), weil er wettbewerbsrechtliche Verstöße durch das staatlich finanzierte Online-Angebot der Stadt sah. Es war das bundesweit erste Verfahren zum Internetangebot einer Kommune und möglichen Konkurrenz für verlegerische Zeitungs- und Online-Angebote.

Das LG hatte die Homepage der Stadt an einem Test-Tag untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, dass gleich mehrere Beiträge darauf zu presseähnlich seien. Berichte über die Meisterfeier von Borussia Dortmund, ein nicht-städtisches Hospiz und eine Deutsche Meisterschaft im Unterwasserrugby stellten keine Informationen über kommunale Ereignisse dar.

Das LG orientierte sich dabei an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits im vergangenen Jahr ähnliche Fragestellungen hinsichtlich kommunaler Amtsblätter zu klären hatte. Um das angestaubte Image ihrer Druckerzeugnisse aufzupeppen, ergänzen die Kommunen die ausgeteilten Amtsblätter um redaktionelle Beiträge. Staatsferne zur Presse sehe aber anders aus, entschied der BGH damals.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Stadt sagte, man werde die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und gegebenenfalls über weitere rechtliche Schritte entscheiden.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Landgericht gibt Verlag Recht: Dortmunds Internetauftritt ist zu presseähnlich . In: Legal Tribune Online, 11.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38645/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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