Rammstein verklagt die Bundesrepublik: Scha­dens­er­satz für indi­ziertes Album

05.04.2016

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte 2009 ein Album der Band Rammstein auf den Index gesetzt. Das VG Köln hob die Indizierung später wieder auf. Die Band will nun Schadensersatz für die zerstörten Tonträger.

Die Rockband Rammstein verlangt von der Bundesrepublik Deutschland 66.000 Euro Schadensersatz für die zeitweise Indizierung ihres Albums "Liebe ist für alle da". Eine entsprechende Klage sei beim Bonner Landgericht (LG) eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte 2009 einen der Songs ("Ich tu dir weh") sowie eine Folter-Abbildung im Booklet zum Album als "verrohend" und "sittenwidrig" eingestuft und das gesamte Album auf den Index gesetzt. Das Lied würde die Entwicklung von Jugendlichen gefährden. Aufgrund dieser Entscheidung musste Rammstein nach eigener Darstellung knapp 85.000 Tonträger vernichten oder einlagern. Diesen Schaden will die Gruppe laut Gericht ersetzt haben.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte die Indizierung nach einem halben Jahr wieder aufgehoben. Die Entscheidung der Bundesprüfstelle sei rechtswidrig, weil nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen worden sei. Denn die martialische, übertriebene Darstellung von Gewalt sei ein Stilmittel der Gruppe, heißt es im Urteil. Es sei eine Inszenierung und wegen der Entfremdung "kein wirklichkeitsnaher Gewaltexzess".

Warum Rammstein erst jetzt klagt, ist unklar. Der Prozess vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts soll im Sommer beginnen. Ein persönliches Erscheinen der sechs Berliner Deutschrocker wurde nicht angeordnet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rammstein verklagt die Bundesrepublik: Schadensersatz für indiziertes Album . In: Legal Tribune Online, 05.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18970/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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