Prozessvollmacht gestohlen: Auto­nomen-Kneipe in Berlin wird nicht geräumt

02.02.2017

Im Streit um die Räumung der Autonomen-Kneipe "Kadterschmiede" in Berlin gab es heute ein Versäumnisurteil gegen die Eigentümer. Deren Anwalt konnte keine Prozessvollmacht nachweisen. Die sei ihm gestohlen worden - vermutlich von Linksradikalen.

Im Dauer-Streit um die Autonomen-Kneipe "Kadterschmiede" in Berlin-Friedrichshain hat das Landgericht (LG) Berlin zunächst gegen eine Räumung entschieden. Mit einem Versäumnisurteil wurde am Donnerstag die Klage des Hauseigentümers der Rigaer Straße 94 - einer Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien - vorläufig abgewiesen. Die Auseinandersetzung dürfte weitergehen. Der Eigentümer-Anwalt will Einspruch einlegen. Die Gesellschaft wollte in dem Hauptsacheverfahren erreichen, dass der Verein die Räume verlassen muss, die er seit Ende 2013 ohne Mietvertrag nutzt. Sie war der Ansicht, dass der Verein nur geduldet wurde. Verlangt wurde auch eine Nutzungsentschädigung.

In der Rigaer Straße und Umgebung hatten gewalttätige Linksautonome wiederholt Polizisten angegriffen und Brandanschläge auf Baustellen oder Autos verübt. Im Sommer 2016 hatten die Auseinandersetzungen um früher besetzte Häuser im Stadtteil Friedrichshain ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht.

In der Verhandlung am Donnerstag war der Eigentümer-Anwalt zwar erschienen, konnte aber keine Prozessvollmacht vorweisen. Die Unterlagen seien ihm gestohlen worden, vermutlich von Linksradikalen, sagte er. Die Prozessvollmacht hatte überraschend der Anwalt der "Kadterschmiede", Lucas Theune, gefordert. Das habe er erst am Donnerstagmorgen erfahren, er habe sich nicht vorbereiten können, so der Anwalt der Eigentümer. Zuvor war eine gütliche Einigung zum Abschluss eines Vertrages zwischen beiden Seiten gescheitert.

Britische Gesellschaft derzeit führungslos

In einem Eilverfahren hatte das LG im September 2016 entschieden, dass die Teilräumung des Hauses im Juni desselben Jahres rechtswidrig war. Die Kneipenbetreiber des früher besetzten Hauses durften zurück. Die Eigentümerin hatte die Erdgeschoss-Räume mit Hilfe der Polizei geräumt und die Betreiber der "Kadterschmiede" zunächst rausgeworfen. Dies hatte heftige Proteste ausgelöst. Der damalige CDU-Innensenator Frank Henkel hatte die massive Präsenz der Beamten in dem Gebiet verteidigt.

Damals gab es keinen Räumungstitel eines Gerichts. Der wäre nötig gewesen, weil die Kneipenbetreiber die Räume zwar ohne Vertrag, aber schon länger als ein Jahr nutzten. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass im Hauptsacheverfahren der Fall wegen des fehlenden Mietvertrags anders bewertet werden könnte. Zuvor hatte am Donnerstag eine andere Zivilkammer des Gerichts eine weitere Klage der Eigentümerin erörtert, die die Räumung einer Wohnung im vierten Obergeschoss des Vorderhauses in der Rigaer 94 forderte. Die jetzigen Mieter hätten diese Räume unberechtigt in Besitz genommen.

In beiden Prozessen hat die Beklagtenseite geltend gemacht, dass die Klägerin führungslos sei, da deren gesetzlicher Vertreter, der einzige Director, von seinem Amt bereits im Juli 2016 zurückgetreten sei. Der Kläger-Anwalt sagte am Rande, er sei noch vom alten Direktor beauftragt worden. Er werde einen neuen Antrag stellen, wenn er die gestohlenen Unterlagen wieder beschafft habe.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Prozessvollmacht gestohlen: Autonomen-Kneipe in Berlin wird nicht geräumt . In: Legal Tribune Online, 02.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21975/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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