LG Berlin: Keine Wahl­wer­bung mit Sar­razin

28.04.2011

Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin vor dem LG Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Landesverband der NPD erwirkt, weil dieser ihn in seiner Wahlwerbung zitiert hatte.

Mit dem Beschluss vom 26. April 2011 hat das Landgericht (LG) der Partei untersagt, Zitate von Sarrazin und seinen Namen im Rahmen ihrer Wahlwerbung zu verwenden (Az. 27 O 274/11).

Zur Begründung für den Antrag im Eilverfahren hatte sich Sarrazin darauf berufen, die NPD verteile im Wahlkampf eine Postkarte an Berliner Haushalte, auf der er namentlich mit dem Satz zitiert werde: "Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden". Dadurch werde der unzutreffende Eindruck erweckt, er stelle bewusst seinen Namen und seine Worte für die NPD zur Verfügung.

cla/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Berlin: Keine Wahlwerbung mit Sarrazin . In: Legal Tribune Online, 28.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3137/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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