LG Berlin: Kein perpetuum mobile beim automatischen Wiederaufladen von Prepaid-Karten

22.07.2011

Ein Mobilfunkanbieter hat seine Klage gegen einen Handynutzer über knapp 15.000 Euro weitestgehend verloren. Der Mann muss stattdessen lediglich zehn Euro zahlen. Dies geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des LG Berlin hervor.

Ein Mobilfunkkunde soll innerhalb von nur zwei Tagen knapp 15.000 Euro vertelefoniert haben. Erstaunlich, denn der Mann hatte einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit den Worten "einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben hatte. Der Anbieter verklagte den Mann auf Zahlung von ebendiesem Betrag.

Doch nach der Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin muss der Handynutzer lediglich zehn Euro zahlen. Die 38. Zivilkammer ist der Ansicht, dass  die im Internet "nicht näher erläuterte Klausel" allenfalls das Einverständnis des Kunden enthält, das Guthaben zunächst automatisch mit zehn Euro aufladen zu lassen. Ob das Guthaben danach erneut aufgeladen werde oder nicht, entscheide er aber selbst. Denn ein unbegrenztes automatisches Wiederaufladen sei jedenfalls nicht vereinbart worden (Urt. v. 18.07.2011, Az. 38 O 350/10).

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Berlin: Kein perpetuum mobile beim automatischen Wiederaufladen von Prepaid-Karten . In: Legal Tribune Online, 22.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3824/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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