LG Berlin zum "kleinen Halbneger"-Tweet: Einst­wei­lige Ver­fü­gung gegen AfD-Richter Jens Maier

11.01.2018

Das LG Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und Dresdner Richter Jens Maier erlassen. Maier darf die Beleidigung gegen Noah Becker, die von seinem Twitter-Account ausging, nicht wiederholen.

Das Landgericht (LG) Berlin hat dem AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier im Wege der einstweiligen Verfügung (EV) verboten, seine Äußerung über Noah Becker, Sohn des ehemaligen Tennis-Weltstars Boris Becker, zu wiederholen (Beschl. v. 09.01.2018, Az. 27 O 11/18). Über Maiers Twitter-Account war gepostet worden "Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären."

Die Zustellung der EV an Maier ist noch nicht bestätigt, die Becker vertretende Medienrechts-Kanzlei Irle Moser hat sie nach eigenen Angaben aber noch am Mittwoch durch einen Notgerichtsvollzieher in den Bundestag in Auftrag gegeben.

Der Tweet, der kurz nach seiner Veröffentlichung wieder gelöscht wurde, war eine Reaktion auf eine Erklärung von Noah Becker in einem Interview. Becker hatte gesagt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine "weiße Stadt" und er selbst sei wegen seiner "braunen Hautfarbe attackiert worden".

Maier bestreitet Urheberschaft

Der Afd-Abgeordnete Maier wies alle Schuld von sich, nachdem die Äußerung in den Medien viral gegangen war, und machte einen Mitarbeiter für den Tweet verantwortlich. Er teilte mit, er wolle sich bei Becker entschuldigen.

Bisher ist das aber noch nicht geschehen, sagte dessen Anwalt Christian-Oliver Moser am Mittwoch gegenüber LTO: "Wir hatten Herrn Maier bereits am vergangenen Donnerstag außergerichtlich aufgefordert, die Äußerung nicht zu wiederholen und zur Sicherung dieses Anspruches eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben." Maier habe sich jedoch weder bei Moser noch bei Becker gemeldet.

Der Berliner Medienrechtler von der Kanzlei Irle Moser rechnet damit, dass Maier Rechtsmittel gegen die EV einlegen wird mit dem Argument, dass nicht er, sondern ein Mitarbeiter den Text getweetet habe. "Wie glaubhaft seine bisherigen Einlassungen sind, wird sich dann im weiteren Verfahrensverlauf zeigen".

Medienbericht: Staatsanwaltschaft prüft den Fall

Bereits in der vergangenen Woche hatte Becker zusätzlich Strafanzeige gegen Maier erstattet. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft nach Informationen von Spiegel Online derzeit, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Maier war vor seinem Einzug in den Bundestag Richter am LG Dresden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte damals schon gegen Maier, stellte die Ermittlungen aber ein. Grund für die damaligen Ermittlungen waren Äußerungen Maiers bei einem gemeinsamen Auftritt mit  Björn Höcke zu einem angeblichen deutschen "Schuldkult" und der "Herstellung von Mischvölkern" durch Zuwanderung. Ihm wurde in der Folge die Zuständigkeit für Presse- und Ehrschutzsachen entzogen. 

So entschied er im Hauptsacheverfahren nicht darüber, ob der renommierte Dresdner Politologe Steffen Kailitz kritische Aussagen über die NPD machen darf. Was Maier im einstweiligen Rechtsschutz noch verboten hatte,  wurde dem Politologen im Hauptsacheverfahren wieder erlaubt

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin zum "kleinen Halbneger"-Tweet: Einstweilige Vergung gegen AfD-Richter Jens Maier . In: Legal Tribune Online, 11.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26409/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen