LG Berlin gibt Unterlassungsklage von Pharmafirma teilweise statt: RBB-Bericht zum Krebs­mit­telskandal teils unzu­lässig

14.06.2019

Im Streit um angeblich gestohlene Krebsmedikamente hat das LG Berlin der Unterlassungsklage einer Brandenburger Pharmafirma gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben. Der Sender erwägt eine Berufung gegen die Entscheidung.

Nach einem Skandal um illegalen Handel mit gestohlenen Krebsmedikamenten hat das Landgericht (LG) Berlin einer Unterlassungsklage der Brandenburger Pharmafirma Lunapharm gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben, wie nun bekannt wurde (Urt. v. 13.06.2019, Az. 27 O 555/18). Das Gericht hat entschieden, dass der Teil des im ARD-Magazin Kontraste ausgestrahlten Beitrags, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt hat, unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen sei, bestätigte Gerichtssprecher Thomas Heymann am Freitag. Dieser Teil des Berichts vom vergangenen Jahr sei vorverurteilend gewesen, rügte die für Pressesachen zustände Kammer. 

Der Teil des Berichts, der sich mit einer möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasst, sei jedoch zulässig gewesen, weil es sich dabei um Fragen des Patientenwohls gehandelt habe, so Heymann. Eine Unwirksamkeit sei nicht vorverurteilend als feststehende Tatsache dargestellt worden.

Die von Lunapharm zusätzlich erhobene Klage auf Feststellung des entstandenen Schadensersatzes wies das LG aber ab. Abgesehen von den behördlichen Beschränkungen sei kein erheblicher Einbruch der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu sehen gewesen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, betonte der Sprecher. Dagegen könne innerhalb eines Monats Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

Lunapharm will Schadensersatz vom Land Brandenburg

Der Sprecher des RBB, Justus Demmer, betonte in einer ersten Stellungnahme, das Gericht habe der Klage von Lunapharm nur in Teilen stattgegeben. "Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchen überzeugt, werden das Urteil eingehend prüfen und behalten uns explizit vor, Berufung einzulegen", erklärte Demmer auf Anfrage. Daneben verwies er auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam in dem Fall.

Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, sprach von einer "Klatsche für den RBB". Er verwies darauf, dass es bei der Überprüfung der Rückstellproben keinerlei Hinweise auf Unwirksamkeit eines Medikaments gegeben habe. "Im Übrigen werden wir auch eine Schadensersatzklage gegen das Land Brandenburg einreichen", kündigte Kocks an.

Das Brandenburger Landesgesundheitsamt hatte Lunapharm Anfang des Jahres die Herstellung von Arzneimitteln und den Handel mit diesen verboten. Daraufhin hatte die Firma beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, den Vollzug dieser Verbote auszusetzen. Dazu gebe es bislang aber noch keine Entscheidung des Gerichts, sagte Kocks. 

Über einen Skandal um gestohlene Krebsmittel in Griechenland hatte im Juli vergangenen Jahres das ARD-Magazin Kontraste berichtet. Weil das zuständige Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise von griechischen Behörden zunächst nicht reagiert hatte, musste die damalige Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) Ende August zurücktreten. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin gibt Unterlassungsklage von Pharmafirma teilweise statt: RBB-Bericht zum Krebsmittelskandal teils unzulässig . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35945/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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