Nach Gerichtsurteilen: Gekürzte Liste kostet AfD einen Sitz bei der Land­tags­wahl

02.09.2019

Die gekürzte Landesliste der AfD hat bei der Landtagswahl in Sachsen Auswirkungen. Sie muss einen Kandidaten weniger in den Landtag entsenden als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zugestanden hätte.

Sachsen hat gewählt, die CDU bleibt stärkste Kraft, dicht gefolgt von der AfD. Letztere darf allerdings nicht alle Sitze im Parlament besetzen, die ihr nach dem Wahlergebnis zustehen. Wegen der beschränkten Landeswahlliste muss die Partei einen Kandidaten weniger in den Landtag schicken. Nach dem vorläufigen Ergebnis landete die CDU mit 32,1 Prozent der Zweitstimmen vor der AfD, die 27,5 Prozent erzielte.

Bei der Berechnung der künftigen Sitzanzahl muss der Landtag aber nun die Begrenzung der AfD-Kandidatenliste berücksichtigen, die Gerichte bestätigt hatten. Der sächsische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hatte wegen Formfehlern entschieden, dass die Partei nur mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Ursprünglich umfasste die Landesliste 61 Plätze.

Der Landeswahlausschluss hatte der AfD zunächst sogar nur zugestanden, mit 18 Kandidaten von ihrer Liste antreten zu dürfen. Grund dafür war die die Art und Weise, wie die Aufstellung der Politiker zustandekam. Die Partei hatte ihre Listenkandidaten in zwei Versammlungen im Februar und März mit verschiedenen Versammlungsleitern und getrennten sowie ebenfalls verschiedenen Wahlverfahren gewählt.

Der sächsische Landtag hat regulär 120 Sitze. Durch die gekürzte Landesliste muss die AfD laut Landeswahlleitung inklusive der Direktmandate im Ergebnis nun einen Kandidaten weniger in den Landtag entsenden als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zugestanden hätte.

Nach dem vorläufigen Ergebnis ergibt sich daraus folgende Sitzverteilung: Die CDU hat 45 Mandate inne, die AfD 38. Dahinter folgen die Linken (14), die Grünen (12) und die SPD (10.) CDU, SPD und Grüne kommen zusammen auf 67 Sitze, 60 bilden bei einem Parlament mit 119 Abgeordneten die Mehrheit. AfD-Parteichef Jörg Urban kündigte bereits an, über das Verfassungsgericht eine Neuwahl erstreiten zu wollen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Nach Gerichtsurteilen: Gekürzte Liste kostet AfD einen Sitz bei der Landtagswahl . In: Legal Tribune Online, 02.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37377/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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