Gesetzentwurf von AfD abgelehnt: Kein Voll­ver­sch­leie­rungs­verbot in Sachsen-Anhalt

15.12.2016

Die AfD in Sachsen-Anhalt ist mit einem Vorstoß in Sachen Burka-Verbot gescheitert. Einen Gesetzentwurf zum Verbot der Vollverschleierung lehnte der Landtag ab. Es bestehe schlicht keine Notwendigkeit.

Ein Gesetzentwurf für ein Vollverschleierungverbot ist im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht angenommen worden. Der Entwurf stammte von der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) und wurde am gestrigen Mittwoch von den Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt. Ein weiterer Antrag der AfD wurde in den Innenausschuss verwiesen.

Für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot bestehe schon keine Notwendigkeit, erklärte SPD-Innenexperte Rüdiger Erben: "Ich habe in diesem Land noch keine Burka-Trägerin getroffen." Zudem lasse sich das Problem, dass manche muslimische Frauen nur in Vollverschleierung das Haus verlassen dürften, nicht durch ein Verbot lösen, argumentierte Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Tatsächlich erreiche man damit das Gegenteil: Die Frauen dürften dann das Haus überhaupt nicht mehr verlassen.

Auch von Seiten der Grünen erntete der AfD-Entwurf Kritik. Die Partei wolle mit ihren Forderungen nach einem Verbot der Vollverschleierung die Regierungskoalition spalten, warf ihr Sebastian Striegel (Grüne) vor: "Das wird nicht gelingen." Hintergrund der Anschuldigung ist, dass sich die CDU als Koalitionspartner von SPD und Grünen im Landtag auf ihrem Bundesparteitag in Essen ebenfalls für ein Burka-Verbot ausgesprochen hatte.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf von AfD abgelehnt: Kein Vollverschleierungsverbot in Sachsen-Anhalt . In: Legal Tribune Online, 15.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21466/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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