Landtag beschließt Verschärfung des Schulgesetzes: Sex-Verbot zwischen Lehrern und Schülern

31.01.2013

Lehrern in Rheinland-Pfalz ist der Geschlechtsverkehr mit Schülern künftig ausdrücklich verboten. Eine entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag am Donnerstag.

"Sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag unvereinbar und daher unzulässig", heißt es fortan in dem geänderten Schulgesetz. Lehrer seien eben aufgrund des bestehenden Obhutsverhältnisses "zu einem verantwortungsvollen und vertrauensvollen Umgang mit Nähe und Distanz" verpflichtet.

Nach Angaben von Bildungsstaatssekretär Hans Beckmann (SPD) soll die Reform unmissverständlich klarstellen, dass alle Lehrer einer Schule Verantwortung für die Schüler tragen. Hintergrund ist ein Fall aus dem Kreis Neuwied: Ein Vertretungslehrer hatte dort mit einer 14-jährigen Schülerin geschlafen.

Der Fall war auch vor Gericht gelandet. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Hauptschullehrer 2011 jedoch freigesprochen (Beschl. v. 29.12.2011, Az. 1 Ss 213/11). Maßgeblich dafür war, dass das Mädchen nicht unmittelbar zur Klasse des Lehrers gehört hatte. So bestand kein Obhutsverhältnis i.S. des § 174 Strafgesetzbuch (StGB). Strafrechtlich mache es eben einen Unterschied, ob ein Aushilfs- oder ein Klassenlehrer sexuellen Kontakt zu einem Schüler habe.

An dieser Bewertung ändert der Alleingang des Landes freilich nichts. Auch dienstrechtlich bleibt es bei der alten Rechtslage: Eine gravierende Verletzung der Dienstpflichten lag auch ohne die Reform vor. In der Gesetzesbegründung heißt es denn auch, das Gesetz solle in erster Linie "durch ausdrückliche Klarstellungen dafür Sorge tragen, dass dieses Verbot präventiv in das Bewusstsein aller an Schule Beteiligten dringt".

blü/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Landtag beschließt Verschärfung des Schulgesetzes: Sex-Verbot zwischen Lehrern und Schülern . In: Legal Tribune Online, 31.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8081/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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