Urteil des LG Dresden rechtskräftig: Keine Entschädigung für 17 Jahre Haft

07.09.2012

Ein Vietnamese hatte 1993 zwei Landsleute erschossen und wurde daraufhin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Obwohl er 2011 freigesprochen wurde, erhält er keine Haftentschädigung, wie das LG Dresden am Donnerstag mitteilte.

Der Beschuldigte wurde 1994 wegen eines Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein späteres Gutachten ergab, dass er bereits zum Tatzeitpunkt an einer chronifizierten schizophrenen Psychose litt. Im Jahre 2011 erfolgte sein Freispruch. Zugleich war die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Diese Anordnung hatte der Bundesgerichtshof im Juni 2011 aufgehoben.

Anspruch auf Entschädigungszahlungen hat der Beschuldigte aber nicht, wie das Landgericht (LG) Dresden entschied (Urt. v. 6. Januar 2012, Az. 1 Ks 307 Js 38189/11). Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde gegen das Urteil mit Beschluss verworfen hat, ist dieses nun rechtskräftig.

Wie das Gericht gegenüber Legal Tribune ONLINE erklärte, begründeten die zuständigen Richter die Versagung von Entschädigungszahlungen damit, dass der Beschuldigte auch dann keine Entschädigung erhalten hätte, wenn die Sachlage von Anfang an richtig beurteilt worden wäre. In dem Fall wäre bereits im Jahre 1994 eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.

 jka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Urteil des LG Dresden rechtskräftig: Keine Entschädigung für 17 Jahre Haft . In: Legal Tribune Online, 07.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7027/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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