Studiengebühren in Bayern: Landtag muss über Volksbegehren beraten

31.01.2013

Nach einem vorläufigen Ergebnis haben sich 14,4 Prozent der stimmberechtigten Bayern für das Volksbegehren zur Abschaffung von Studienbeiträgen in dem Bundeslang eingetragen. Nun muss der Landtag über das Begehren beraten. Dies teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag mit.

Das Quorum von zehn Prozent der Stimmbereichtigten wurde erheblich überschritten: Es trugen sich über 400.000 Menschen mehr ein als notwendig.

Erst ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von Oktober letzten Jahres hatte das Volksbegehren möglich gemacht. Das Innenministerium hatte in dem Vorstoß der Freien Wähler einen verfassungswidrigen Eingriff in das Budgetrecht des Landtages gesehen. Dem war der Gerichtshof nicht gefolgt. Studiengebühren wirkten sich allein auf die Haushalte der Hochschulen aus, nicht auf den davon unabhängigen Staatshaushalt.

Endgültige Zahlen will das Statistische Landesamt Bayern Ende Februar vorlegen. Der Landtag muss sich derweil innerhalb der nächsten drei Monate mit dem Gesetzentwurf der Gebührengegner auseinandersetzen. Lehnt er diesen ab, kommt es zum Volksentscheid, für dessen Annahme durch die Bevölkerung es dann nur noch der einfachen Mehrheit der Stimmberechtigten bedarf.

blü/LTO-Redaktion

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Studiengebühren in Bayern: Landtag muss über Volksbegehren beraten . In: Legal Tribune Online, 31.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8078/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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