LAG Düsseldorf zu Rechten des Betriebsrats: Arbeitgeber darf nicht auf Computerdaten zugreifen

08.03.2012

Ein Arbeitgeber hat kein Recht, Einsicht in die Dateien des Betriebsrats zu nehmen. Der Betriebsrat verwaltet seine Dateien genauso wie seine sonstigen schriftlichen Unterlagen eigenverantwortlich, auf die Eigentumsverhältnisse an den Datenlaufwerken kommt es insoweit nicht an. Dies hat das LAG Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf stritten ein Unternehmen und Betriebsrat darüber, ob der Arbeitgeber auf Dateien, die sich auf dem Betriebsratslaufwerk des EDV-Systems des Arbeitgebers befinden, zugreifen darf. Außerdem wollte der Betriebsrat gerichtlich klären lassen, ob er vom Arbeitgeber Einsicht in die Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk verlangen kann.

Auf dem Betriebsratslaufwerk befand sich unter dem Briefkopf des Betriebsrats eine nicht unterzeichnete, achtseitige Stellungnahme in einem Kündigungsschutzverfahren, das Mitarbeiter des Unternehmens betrifft. Der Arbeitgeber verdächtigte ein Betriebsratsmitglied, diese Stellungnahme während seiner Arbeitszeit verfasst und so einen Arbeitszeitbetrug begangen zu haben.

Das Unternehmen wollte deshalb feststellen lassen, dass es die vollständige Dokumentenhistorie der achtseitigen Stellungnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats zurückverfolgen darf, um herauszufinden, wann die Datei bearbeitet wurde. Der Betriebsrat wollte seinerseits vom Arbeitgeber die Protokolldateien für Zugriffe auf den Betriebsratsserver an bestimmten Tagen bekommen.

Die Anträge hatten weder vor dem Arbeitsgericht Wesel noch vor dem LAG Düsseldorf Erfolg (Beschl v. 07.03.2012, Az. 4 TaBV 11/12 und 4 TaBV 87/11).

Die Richter urteilten, dass der Arbeitgeber nicht auf die Dateien des Betriebsrat zugreifen darf, da dieser die Daten eigenverantwortlich verwaltet. Der Antrag des Betriebsrats blieb erfolglos, weil diesem das Rechtsschutzinteresse fehlte. Der Betriebsrat wisse, dass es bei seinem Laufwerk eine "undichte Stelle" gebe. Es sei seine eigene Verantwortung, diese zu schließen.

plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Düsseldorf zu Rechten des Betriebsrats: Arbeitgeber darf nicht auf Computerdaten zugreifen . In: Legal Tribune Online, 08.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5728/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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