LAG Berlin: Unbe­fris­tete Wei­ter­be­schäf­ti­gung auch für Betriebs­rats­mit­g­lieder

04.11.2011

Das LAG Berlin-Brandenbug entschied am Freitag, dass ein Betriebsratsmitglied die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis verlangen kann, wenn der Arbeitgeber anderen befristet Beschäftigten ein solches Übernahmeangebot unterbreitet. Andernfalls könne eine verbotene Benachteiligung vorliegen.

Das Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) kam zu dem Ergebnis, dass die fehlende Übernahme des Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine nach § 78 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verbotene Benachteiligung darstellen könne, wenn diese ihm wegen seiner Betriebsratstätigkeit verweigert werde (Urt. v. 04.11.2011, Az. 13 Sa 1549/11).

Übernimmt der Arbeitgeber nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Betriebsratsmitglied nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, während andere befristet Beschäftigte ein Übernahmeangebot erhalten, könne ein Anspruch auf unbefristete Beschäftigung bestehen. Eine derartige Benachteiligung könne jedoch nicht festgestellt werden, wenn der Arbeitgeber andere Betriebsratsmitglieder übernimmt, so das Gericht. Treten keine weiteren Umstände hinzu, die auf eine verbotene Schlechterstellung des übergangenen Betriebsratsmitglieds hindeuten, scheide ein Anspruch aus.

Übernahmeanspruch entsteht nicht immer

Deshalb lehnte das LAG in dem zugrunde liegenden Fall einen Übernahmeanspruch letztlich ab. Der Kläger war auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages in einem Callcenter beschäftigt gewesen und gehörte als freigestelltes Mitglied dem Betriebsrat an. Nach Ablauf der Vertragszeit wurde er nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, während andere befristet Beschäftigte unbefristet weiterbeschäftigt wurden.

Da unter den Weiterbeschäftigten aber auch andere Betriebsratsmitglieder waren, konnte das LAG nicht erkennen, dass dem Kläger die Weiterbeschäftigung wegen seiner Betriebsratstätigkeit verweigert würde. Es wies die Klage als unbegründet ab.

Die Revision an das Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde nicht zugelassen, das Urteil ist somit rechtskräftig.

asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Berlin: Unbefristete Weiterbeschäftigung auch für Betriebsratsmitglieder . In: Legal Tribune Online, 04.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4725/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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