LAG Berlin-Brandenburg zu alkoholkrankem Fahrer: Kündigung war rechtswidrig

28.10.2014

Mit 0,64 Promille hatte sich ein alkoholkranker LKW-Fahrer hinter das Steuer gesetzt. Er hatte einen Unfall, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Die daraufhin ausgesprochene ordentliche Kündigung durch seinen Arbeitgeber wertete das LAG nun als überzogene Reaktion. Der Kraftfahrer sei schließlich therapiewillig gewesen.

Sitzt ein Berufskraftfahrer alkoholisiert hinter dem Lenkrad und verletzt bei einem Unfall einen Verkehrsteilnehmer, verletzt er zugleich seine arbeitsvertraglichen Pflichten in hohem Maße. Die Kündigung erscheint folgerichtig. Etwas anderes gilt nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, wenn der Fahrer alkoholabhängig, gleichwohl aber bereit für eine Therapie ist (Urt. v. 12.08.2014, Az. 7 Sa 852/14).

Die Richter verwarfen damit eine anders lautende Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin, über welche LTO berichtete. Der Arbeitgeber hatte dem Alkoholkranken nach seinem Unfall fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt. Jedenfalls die ordentliche Kündigung nickte das ArbG ab. Von einem Berufskraftfahrer dürfe man stets erwarten, dass er seinen Dienst nüchtern beginnt, hieß es. Auch die Schwere der Verfehlung war ein Grund, warum das Gericht die Kündigung für rechtmäßig erachtete.

Nun der Erfolg des LKW-Fahrers am LAG. Die Richter maßen der Alkoholkrankheit des Arbeitnehmers für die rechtliche Bewertung des Falles eine höhere Bedeutung bei, als die Vorinstanz. Denn durch die sei dem Fahrer für den Zeitpunkt der Vertragspflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen. Eine Kündigung sei nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber annehmen müsse, dass der Angestellte seinen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann. Das verneinte das Gericht in diesem Fall, weil der Kraftfahrer im Zeitpunkt der Kündigung ernsthaft zu einer Alkoholtherapie bereit gewesen sei. In solchen Fällen könne vom Arbeitgeber erwartet werden, das Fehlverhalten abzumahnen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Berlin-Brandenburg zu alkoholkrankem Fahrer: Kündigung war rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 28.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13625/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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