Kunstfälscher-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

21.10.2011

Die vier Angeklagten im Kölner Kunstfälscherprozess sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und sechs Jahren verurteilt werden. Diese Forderungen im Strafverfahren um die fingierten Sammlungen Jägers und Knops vor dem Kölner LG entsprechen einer zuvor getroffenen Absprache zwischen den Beteiligten.

Das Landgericht (LG) Köln hatte den Beschuldigten Gefängnisstrafen von höchstens sechs Jahren und die Einstellung der weiteren Ermittlungen in Aussicht gestellt, wenn die Geständnisse zur Aufklärung und Erhellung der Hintergründe der Vorwürfe beitrügen. Das Gesetz sieht für den Anklagevorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs hingegen bis zu zehn Jahre Haft vor.

Für den Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft heute wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sechs Jahre, für seine ebenfalls angeklagte Frau vier Jahre Haft. Der Verkäufer der gefälschten Bilder soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Für eine weitere Mitangeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe. In der Anklage geht es um 14 Fälschungen, für die die Gruppe fast 16 Millionen Euro kassiert haben soll. Dafür leisteten sie sich laut Anklage einen luxuriösen Lebensstil.

Größter Kunstfälschungsskandal der Nachkriegsgeschichte

Nicht nur wegen der Anzahl der Gemälde, sondern auch wegen des langen Zeitraums der Taten handele es sich um den "größten Kunstfälschungsskandal der Nachkriegsgeschichte", sagte Staatsanwältin Kathrin Franz am Freitag in ihrem Plädoyer. Das beschuldigte Quartett hatte gestanden, über Jahre hinweg gefälschte Gemälde von Avantgarde-Künstlern wie Max Ernst und Max Pechstein in den Kunstmarkt geschleust zu haben.  International bekannte Auktionshäuser und namhafte Kunstexperten fielen auf die Fälschungen herein.

Der Hauptangeklagte habe als "Motor" der Bande bereits seit über 30 Jahren mit Kunstfälschungen gehandelt, sagte die Staatsanwältin. Schon 1975 habe er gefälschte Jugendstilkunst auf Flohmärkten verkauft. Mitte der 1980er Jahre habe er dann seinen Mitangeklagten als Verkäufer in das Betrugsgeschäft mit Bildern eingespannt. Ob  die Bilder tatsächlich alle allein gemalt habe, wie er in seinem Geständnis gesagt hatte, sei nicht sicher geklärt. Als der Fälscher 1992 seine spätere Frau kennenlernte, sei diese ebenfalls in den Verkauf der Fälschungen eingestiegen. Im Gegenzug für die Geständnisse sollen laut Absprache die Ermittlungen in mehr als 40 weiteren Fällen eingestellt werden.

Das Urteil ist für kommenden Donnerstag angesetzt.

dpa/asc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Kunstfälscher-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen . In: Legal Tribune Online, 21.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4623/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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