Gesetzentwurf auf den Weg gebracht

Kronzeugenregelung wird eingeschränkt

28.03.2012

Die Bundesregierung will die Anwendung der Kronzeugenregelung für aussagewillige Straftäter einschränken. Ein Täter soll nur noch dann einen Strafnachlass erhalten können, wenn sich sein Angaben auf eine Tat beziehen, die mit der eigenen Tat im Zusammenhang steht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg.

Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und FDP um. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) teilte mit: "Der Grundsatz, dass auch 'Kronzeugen' schuldangemessen zu bestrafen sind, wird dadurch gestärkt."

Bisher ist die Kronzeugenregelung weiter gefasst. Derzeit soll sie einen Täter auch zur Offenbarung von Straftaten motivieren, die mit der eigenen Tat und der eigenen Schuld nichts zu tun haben.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Artikel kommentierenDruckenSendenZitieren

Zitiervorschlag

, Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: Kronzeugenregelung wird eingeschränkt. In: Legal Tribune ONLINE, 28.03.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/5886/ (abgerufen am 24.05.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Neuer Kommentar
Wollen Sie mit Visitenkarte kommentieren? Hier klicken und einloggen *

Benachrichtgung bei weiteren Kommentaren

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland
24

Veranstaltungen und Seminare

04.10.2013 - 05.10.2013, Bonn6. EU-Strafrechtstag

18.10.2013, HannoverStrafrecht aktuell 2013

08.11.2013 - 09.11.2013, Berlin30. Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

14.11.2013, Düsseldorf4. Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag

Adressermittlung

Adressermittlung

Verlieren Sie oder Ihre Mandanten Umsätze, weil die Anspruchsgegner unter ihrer alten Adresse nicht mehr zu erreichen sind? Mit unserer Adressermittlung finden Sie säumige Schuldner- schnell, bequem und günstig.

Zur Adressermittlung

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren