Kritik am Geldwäschegesetz: Auf Druck der Automatenindustrie entschärft

27.09.2012

Kriminalexperten und die Grünen werfen der schwarz-gelben Koalition vor, den Entwurf zum Geldwäschegesetz auf Druck der Spielhallen-Betreiber entschärft zu haben. Der Geldwäscheexperte vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, kritisierte am Donnerstag, die Regierung habe Wünsche der Automatenindustrie umgesetzt: "Das ist immer der gleiche Mechanismus." Ähnlich äußerte sich Grünen-Experte Gerhard Schick.

Laut Spiegel Online sprach Fiedler von einem klaren Sieg der Glücksspiellobby. "Die Bundesregierung toleriert damit die Geldwäsche im Spielhallen-Bereich, statt endlich für eine wirksame Beaufsichtigung zu sorgen", sagte er dem Nachrichtenmagazin.

Online-Glücksspiel soll schärfer kontrolliert werden

Verbände der Automatenwirtschaft und Glücksspielindustrie hatten im Juli darauf gedrungen, Spielhallen von den Gesetzesplänen wieder auszunehmen, da diese bei Geldwäsche nicht besonders auffällig geworden seien. Das Wirtschaftsministerium verwies laut Spiegel Online darauf, die beteiligten Ministerien hätten sich geeinigt, entsprechende Regelungen in die Spielverordnung aufzunehmen. Daher sei diese im Geldwäschegesetz überflüssig wäre.

In Deutschland fällt das Glücksspiel in die Zuständigkeit der Länder. Mit den Gesetzesplänen soll das Online-Glücksspiel stärker unter die Lupe genommen werden. Betreiber von Glücksspielen im Internet müssen demnach Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen. Die Aufsichtsbehörden der Länder sollen Finanzströme von legalen und illegalen Betreibern verfolgen und verbieten können.

Länder wollen auch Spielhallen erfassen

Die Automatenwirtschaft hatte im Juli in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert, dass auch Spielhallen erfasst werden sollen. Zwar wird eingeräumt, dass es in der Vergangenheit in Einzelfällen Manipulationen an gewerblich betriebenen Geldspielgeräten gegeben habe. Der in der Gesetzesbegründung suggerierte Tatbestand der Geldwäsche könne aber nicht bestätigt werden. Auch die Automatenindustrie erklärte, das gewerbliche Spiel sei nicht in besonderer Weise auffällig für Geldwäsche.

In den Ländern gibt es dagegen Bestrebungen, auch Spielhallen zu erfassen. Bei Spielhallen komme nicht der Kunde, sondern allein der Spielhallenbetreiber selbst in Betracht. Dieser könne den Betrieb der Spielhalle dazu nutzen, auf andere Weise erlangte illegale Geldeinnahmen zu waschen, hieß es in Empfehlungen der Bundesratsausschüsse.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kritik am Geldwäschegesetz: Auf Druck der Automatenindustrie entschärft . In: Legal Tribune Online, 27.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7196/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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