Kölner Stadtarchiv: OLG erwägt Aussetzung der Berufungsverfahren

von tko/LTO-Redaktion

18.11.2010

Das OLG Köln hat am Donnerstag über drei Berufungen mündlich verhandelt, die Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Köln wegen des Einsturzes des Stadtarchivs am 03. März 2009 zum Gegenstand haben. Für das Gericht bestehen hinsichtlich des weiteren Ablaufs zwei Alternativen: Entweder wird unmittelbar ein Sachverständigengutachten eingeholt oder die Verfahren werden bis zum Abschluss der Ermittlungen der StA Köln zu den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs ausgesetzt.

Die Kläger machen im Wege der Feststellungsklage Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen geltend, die sie dem Historischen Stadtarchiv in Verwahrung gegeben haben. Das LG Köln hatte die Klagen abgewiesen und dabei eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

Anders als die erste Instanz sieht das Oberlandesgericht (OLG) Schadensersatzansprüche der drei Kläger gegen die Stadt Köln als möglich an.

Der 18. Zivilsenat hat in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass es für die Frage der Pflichtverletzung der Stadt Köln entscheidend darauf ankommen könnte, ob die Stadt aufgrund der im November 2008 aufgetretenen Anzeichen am Gebäude selbst (Risse im Mauerwerk, Abplatzungen von Mörtel, schleifende Türen) verpflichtet war, weitere Untersuchungen zur Standsicherheit des Gebäudes vorzunehmen.

Zudem könnte eine Pflichtverletzung darin bestehen, dass die Stadt nach dem Bekanntwerden des Messergebnisses vom Februar 2009 angesichts der festgestellten Veränderungen der Gebäudehöhe keinen weiteren Sachverständigen hinzugezogen hat. Zur Beantwortung dieser Fragen beabsichtigt das OLG, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Bei einer Aussetzung der Verfahren wartet das Gericht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (StA) Köln zu den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs ab. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Feststellungen der StA - einschließlich der eingeholten Sachverständigengutachten - in den Schadensersatzverfahren vor dem OLG genutzt.

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, Kölner Stadtarchiv: OLG erwägt Aussetzung der Berufungsverfahren . In: Legal Tribune Online, 18.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1968/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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