Kitaplätze in NRW: Die Klagewelle bleibt aus

07.11.2013

Drei Monate nach Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige gibt es in NRW fast keine Klagen. Das teilte das Düsseldorfer Familienministerium nach einer Abfrage bei allen sieben NRW-Verwaltungsgerichte mit.

Die befürchtete Klagewelle wegen fehlender Krippenplätze für Kleinkinder ist ausgeblieben. In Nordrhein-Westfalen gibt es kaum Klagen von Eltern, das teilte das Familienministerium in Düsseldorf mit. Lediglich in Köln seien acht Eilverfahren anhängig. Gehen Eltern für ihre ein- und zweijährigen Kinder leer aus, können sie den Klageweg gehen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen rund 145.000 Betreuungsplätze für die Kleinsten bereit.

Fast drei Viertel der Plätze im bevölkerungsreichsten Bundesland werden in Kindertageseinrichtungen angeboten, gut ein Viertel in der Tagespflege bei Tagesmüttern oder -vätern. Mitte August hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster in einer Eilentscheidung klargestellt, dass Plätze in Kitas und in der Tagespflege als gleichwertig anzusehen sind.

Anträge für Betreuungsgeld nehmen ab

Im gesamten Bundesland lag die Versorgungsquote zum Stichtag 1. August im Durchschnitt bei 33,1 Prozent. Gerade in Großstädten wird - trotz hoher Versorgungsquoten von mitunter mehr als 40 Prozent - ein Mangel an Plätzen prognostiziert. Dort soll der Ausbau daher laut Städtetag besonders forciert weitergehen. Wie stark das Angebot aber tatsächlich schon gestiegen ist, lässt sich nach Angaben des Ministeriums derzeit noch nicht sagen. Eltern melden ihre Kleinkinder in städtischen Jugendämtern, vor allem aber auch direkt in den einzelnen Einrichtung an - und zwar oft in mehreren gleichzeitig. Das erschwert den Überblick.

Für das ebenfalls seit 1. August eingeführte Betreuungsgeld sind in NRW bisher 20.758 Anträge von Eltern gestellt worden. "Davon wurden bisher 14.599 bewilligt und 3.890 abgelehnt", berichtete das Familienministerium. Die anderen Anträge seien noch in Bearbeitung.

"Die Zahl der wöchentlichen Anträge war zunächst recht konstant, nimmt derzeit aber eher ab." Wer keinen Betreuungsplatz beansprucht, kann für seinen Nachwuchs im zweiten oder dritten Lebensjahr zunächst 100 Euro monatlich beantragen, ab August 2014 dann 150 Euro.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Kitaplätze in NRW: Die Klagewelle bleibt aus . In: Legal Tribune Online, 07.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9981/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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