Ki.Ka-Prozess: Ver­tei­di­gung legt Revi­sion ein

11.07.2011

Mit dem Urteil gegen den früheren Ki.Ka-Manager muss sich nun voraussichtlich der BGH befassen. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des LG Erfurt am Montag.

Die Karlsruher Richter haben die Entscheidung des Landgerichts (LG) Erfurt nun auf Rechtsfehler hin zu überprüfen. Der langjährige Herstellungsleiter des ARD/ZDF-Kinderkanals Ki.Ka war in der vergangenen Woche wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte mit Scheinrechnungen bei dem Erfurter Sender Millionen abgezweigt. Das Geld verspielte er großteils im Kasino.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Beugehaft gegen ehemalige RAF-Terroristen abgelehnt

BGH-Urteil zum Tod nach Schönheits-OP: Arzt hat vielleicht einen Mord begangen

BGH: Reparaturkostenersatz bei entgeltlicher Kfz- Herstellergarantie

Zitiervorschlag

Ki.Ka-Prozess: Verteidigung legt Revision ein . In: Legal Tribune Online, 11.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3716/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen