KG Berlin bestätigt Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink: "Besser einen Anwalt suchen, der etwas von Straf­recht ver­steht"

10.02.2017

Ihre Verurteilung wegen falscher Verdächtigung wollte Gina-Lisa Lohfink nicht hinnehmen. Das KG Berlin hat das Urteil aber nun bestätigt - und Lohfinks Verteidiger zu einem Grundkurs Strafrecht geraten.

Das Kammergericht (KG) Berlin hat am Freitag die Sprungrevision der 30-Jährigen im Wesentlichen verworfen und den Schuldspruch des Amtsgerichts (AG) Berlin-Tiergarten bestätigt. Lediglich die Höhe der Tagessätze muss neu verhandelt werden, die Anzahl von 80 Tagessätzen hat laut Urteil aber Bestand.

Lohfink verließ das Gericht nach knapp anderthalbstündiger Verhandlung zusammen mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken kommentarlos über einen Hinterausgang, Medienvertreter warteten vergeblich auf ein Statement.

Die 30-jährige Lohfink war im vergangenen August wegen falscher Verdächtigung vom AG zu Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit den beiden Männern sei einvernehmlich gewesen. Das KG bestätigte diese Entscheidung und bescheinigte der damaligen Richterin eine sorgfältige Arbeit.

Vorsitzender rät Verteidiger zu Grundkurs Strafrecht

Für Lohfinks Verteidiger hatte der Vorsitzende Ralf Fischer dagegen keine lobenden Worte übrig. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am Freitag musste sich Benecken stattdessen ungewöhnlich deutliche Kritik anhören. Der Richter warf ihm vor, die eigenen Interessen über die seiner Mandantin gestellt und die öffentliche Aufmerksamkeit zur Eigenwerbung gesucht zu haben.

Auch sprach er dem Juristen sogar teilweise die Kompetenz ab. Wie eine Sprecherin des KG gegenüber LTO mitteilte, habe der Vorsitzende Lohfink geraten, sie solle sich besser einen Anwalt suchen, "der etwas von Strafrecht versteht".

Noch drastischer wurde Fischer im Zusammenhang mit Benneckes Vortrag, wonach seine Mandantin gegenüber Ermittlern nie von einer Vergewaltigung gesprochen habe und daher nicht wegen einer falschen Verdächtigung hätte verurteilt werden dürfen. Wenn dieses Argument ernst gemeint sei, so der Richter, dann rate er zum Besuch eines Grundkurses Strafrecht, zitierte die Gerichtssprecherin ihn gegenüber LTO.  Es komme schließlich nicht darauf an, ob das Wort Vergewaltigung falle, sondern darauf, dass ein Sachverhalt geschildert werde, der den Tatbestand erfüllt.

Keine Grundlage für Tagessatzhöhe

Nach Angaben des Gerichts sei auch bereits die Revisionsbegründung juristisch mangelhaft gewesen. Das Gericht habe Schwierigkeiten gehabt, die geltend gemachten Rügen auseinanderzuhalten, heißt es. Die Sprecherin sprach auch von einer im Schriftsatz enthaltenen Verfahrensrüge, die der Verfasser "möglicherweise selbst nicht erkannt" habe. Im Termin am Freitag habe Bennecke dann Einwände gegen das Urteil des AG vorgetragen, die sich gar nicht in seinem Schriftsatz wiederfänden und somit neu gewesen seien.

Die Höhe der Tagessätze muss neu verhandelt werden, weil das KG für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. In erster Instanz hatte Lohfink ihre Einkommensverhältnisse anhand einer Steuererklärung darlegen wollen. Demnach verfüge sie über einen Nettobetrag in einer Größenordnung zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Das AG war jedoch von einem weitaus höheren Einkommen ausgegangen und hatte dies mit TV-Engagements begründet. Diese Begründung reichte dem Senat aber nicht aus.

In der Verhandlung sagte Lohfink in ihrem Schlusswort: "Ich will, dass alles ein Ende hat."  Die Menschen seien nicht alle gut zu ihr. "Die, die mich nicht mögen, sollen mich einfach in Ruhe lassen." Auch hierauf ging der Vorsitzende in seiner Begründung ein. Er erinnerte daran, dass gegen Lohfink zunächst ein Strafbefehl ergangen war, durch den ein öffentlicher Prozess hätte vermieden werden können.

Mit Materialien von dpa

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

KG Berlin bestätigt Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink: "Besser einen Anwalt suchen, der etwas von Strafrecht versteht" . In: Legal Tribune Online, 10.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22067/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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