Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt: Orban schei­tert mit Ver­fas­sungs­än­de­rung gegen EU-Flücht­lings­quoten

08.11.2016

Keine Verfassungsänderung in Ungarn: Die von Ministerpräsident Viktor Orban angestrebte Novelle gegen die EU-Quoten für Asylbewerber hat die erforderliche Zweidrittelmehrheit knapp verfehlt.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban ist mit einer von ihm angestrebten Verfassungsänderung gegen EU-Quoten für Asylbewerber gescheitert. Bei einer Abstimmung im Budapester Parlament stimmten am Dienstag nur die 131 Abgeordneten der rechts-konservativen Regierungspartei Fidesz für Orbans Vorlage. Damit wurde die für Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt.

Die Verfassungsnovelle hätte vorgeschrieben, dass die Ansiedlung von Nicht-EU-Ausländern nur nach ungarischen Gesetzen erfolgen darf. Die EU-Quoten hätte dies aber nach Ansicht von Experten nicht betroffen, weil diese nicht von "Ansiedlungen" sprechen, sondern Asylbewerber über die Mitgliedstaaten verteilen. Die Asylverfahren führt jedes Land gemäß seinen eigenen Gesetzen durch.

Orban war bereits am 2. Oktober mit einer Volksabstimmung gescheitert, mit deren Hilfe das "Ansiedlungsverbot" hätte gesetzlich verankert werden soll. Bei dem Referendum war das nötige Quorum verfehlt worden. Die nun von Orban ins Spiel gebrachte Verfassungsänderung hätte mit den Stimmen der rechtsextremen Jobbik-Partei gebilligt werden können.

Jobbik-Chef Gabor Vona machte jedoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig, dass die Orban-Regierung jene Regelung abschafft, die es reichen Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen. Darauf wollte Orban sich jedoch nicht einlassen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt: Orban scheitert mit Verfassungsänderung gegen EU-Flüchtlingsquoten . In: Legal Tribune Online, 08.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21085/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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