Unterlassungsklage vor LG Düsseldorf: Katar will nicht "Krebsgeschwür des Weltfußballs" sein

13.07.2015

Wie die FAZ berichtet, hat Katar den Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vor dem LG Düsseldorf auf Unterlassung verklagt, weil dieser den Staat als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnet hat.

In Katar ist es nicht weit her mit der Meinungsfreiheit. 2012 etwa wurde ein Dichter zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er in seinen Zeilen Kritik am Herrscherhaus des Golfstaates übte. Ähnliches Ungemach wird Theo Zwanziger, dem früheren Präsidenten des deutschen Fußballbundes, wohl kaum drohen. Doch auch er sieht sich mit dem Zorn des Staates konfrontiert, den er mehrfach als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" kritisiert hat.

Wie die FAZ berichtet, klagt der Golfstaat, vertreten durch die Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner, zu deren namensgebenden Partnern der Politiker und ehemalige stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler zählt, vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf auf Unterlassung gegen Zwanziger. Dieser sieht der Klage gelassen entgegen: "Sie sollen das tun, was sie nicht lassen können", zitiert ihn die FAZ.

Die Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar steht seit ihrer Bekanntgabe unter heftiger Kritik. Die eigentlich schlechte Eignung des finanzstarken, aber nicht eben für seine fußballerischen Ambitionen bekannten Zwergenstaats, im dem es während der Sommermonate so heiß wird, dass die WM auf den Winter terminiert werden musste, hat seit jeher Spekulationen über Korruption im Vergabeverfahren genährt. Zwanzigers Äußerung erfolgte zudem vor dem Hintergrund der katastrophalen Menschenrechtslage in Katar, die unter anderem durch starke Benachteiligung von Frauen, desolate Arbeitsbedingungen für den großen Anteil verarmter Ausländer im Land, Haftstrafen für Homosexualität und Gotteslästerung und zahlreiche weitere Verstöße gegen zivilsatorische Errungenschaften geprägt ist.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Unterlassungsklage vor LG Düsseldorf: Katar will nicht "Krebsgeschwür des Weltfußballs" sein . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16209/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen