Kartellamt untersagt Übernahme: Keine Fusion von Edeka und Tengelman

01.04.2015

Das Bundeskartellamt hat dem Erwerb von rund 450 Kaiser’s-Tengelmann-Filialen durch Edeka einen Riegel vorgeschoben. Es befürchtete eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen regionalen Märkten und Stadtbezirken sowie eine starke Einschränkung von Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort.

Die Unternehmen konnten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Behörde nicht zerstreuen. Das Amt verweist in seiner Untersagung (Az. B2-96/14) auf den Bereich der Beschaffung. Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen, heißt es. Zudem würden, wenn eine bedeutende Wettbewerbskraft beseitigt würde. für die verbliebenen Wettbewerber entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet. 

Insbesondere komme es jedoch auf die jeweiligen Marktverhältnisse vor Ort an. Da Kaiser’s Tengelmann in vielen Stadtteilen der stärkste Wettbewerber von Edeka und Rewe sei, würde eine Übernahme die Auswahlmöglichkeiten von Verbrauchern vor Ort erheblich reduzieren, was einer Fusion somit entgegenstehe. Damit blieb das Bundeskartellamt bei seiner früheren kritischen Einschätzung.

Dabei wäre eine Übernahme unter gewissen Voraussetzungen durchaus möglich gewesen: "Wir haben den Unternehmen im laufenden Verfahren frühzeitig Lösungsmöglichkeiten für die offensichtlichen wettbewerblichen Probleme aufgezeigt. Die Freigabe des Vorhabens wäre möglich gewesen, wenn der überwiegende Teil der drei regionalen Vertriebsnetze von Kaiser’s Tengelmann – jedenfalls in den kritischen regionalen Absatzmärkten – auf jeweils einen oder zwei unabhängige Wettbewerber übergegangen wäre, die in die Wettbewerbsposition von Kaiser‘ Tengelmann hätten eintreten können. Dies hätte auch die Probleme auf den Beschaffungsmärkten gelöst", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Doch die nach der Abmahnung des Vorhabens von den Beteiligten vorgelegten Kompromissvorschläge (sogenannte Zusagen) seien nicht geeignet gewesen, die festgestellten wettbewerblichen Probleme auf den betroffenen Märkten zu lösen. Edeka und Tengelmann hätten lediglich den Verzicht auf insgesamt gut 100 Standorte in Berlin und Bayern angeboten, so dass Edeka insgesamt etwa 350 Standorte erworben hätte. Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kartellamt untersagt Übernahme: Keine Fusion von Edeka und Tengelman . In: Legal Tribune Online, 01.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15137/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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