Kanzleien: Duldungsanordnungen im Vorfeld der Planung der Küstenautobahn A 22 rechtmäßig

tko/LTO-Redaktion

04.05.2010

Das OVG Niedersachsen hat festgestellt, dass die Duldungsanordnungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gegenüber Grundstückseigentümern zur Duldung von Untersuchungen im Vorfeld der Planung eines Abschnitts der "Küstenautobahn" A 22 rechtmäßig sind.

Die Behörde wurde in diesem Verfahren von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen vertreten.

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, Kanzleien: Duldungsanordnungen im Vorfeld der Planung der Küstenautobahn A 22 rechtmäßig . In: Legal Tribune Online, 04.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/473/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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