Eckpunktepapier des BMJ: Beschneidung soll straffrei bleiben

26.09.2012

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung von Jungen vorgelegt. Demnach ist eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung, jedoch nicht rechtswidrig und damit straflos. 

Das Papier ging am Dienstag an die betroffenen Fachkreise und Verbände. Hintergrund der Eckpunkte ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter hatten im Mai die medizinisch nicht indizierte Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen und Kleinkindern als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet, in den die Eltern nicht einwilligen können. Das Urteil, das für andere Gerichte nicht bindend ist, hatte internationale Aufmerksamkeit erregt und erhebliche Unruhe unter Juden und Muslimen ausgelöst. Daraufhin hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten.

Nach dem Willen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Beschneidung straffrei bleiben. Das Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll um einen Paragraf 1631d erweitert werden, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Der Eingriff muss dabei nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden, bei Bedarf also auch mit einer Schmerzbehandlung.

BMJ will religiöse Motivation nicht berücksichtigen

Ein Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger sagte auf dpa-Anfrage: "Die Regelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen." Das Ressort habe mehrere Anforderungen berücksichtigt: Die Beschneidung müsse fachgerecht und möglichst schonend ablaufen, Eltern müssten vor dem Eingriff umfassend aufgeklärt werden. Den Kindeswillen müssten sie bei ihrer Entscheidung miteinbeziehen. Und: Eine Ausnahme gelte, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, etwa durch gesundheitliche Risiken bei Blutern. Dies entspricht in etwa den Anforderungen, die der Deutsche Ethikrat nach einer öffentlichen Sitzung im August aufgestellt hatte.

Den Plänen zufolge soll in der Regel ein Arzt die Beschneidung vornehmen. Innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eines Kindes könnten dies aber auch Personen sein, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien, sagte der Ministeriumssprecher. "Diese Personen müssen die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen", betonte er. Die gesetzliche Regelung sei auf Jungen beschränkt, die noch nicht selbst entscheiden könnten.

Bei ihrem Vorschlag verzichtet Leutheusser-Schnarrenberger ausdrücklich darauf, auf die religiöse Motivation der Eltern einzugehen. Die Rechtspraxis sähe sich sonst, "vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen", heißt es in dem Eckpunktepapier.

Zentralrat der Juden begrüßt den Gesetzentwurf

Das Justizressort hat den angeschriebenen Fachleuten und Verbänden die Gelegenheit gegeben, bis zum 1. Oktober schriftlich zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die Kürze der Frist ergebe sich daraus, dass der Bundestag noch im Herbst die Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung erwarte. Außerdem werde das Vorhaben allgemein als eilbedürftig angesehen.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast mahnte, der Bundestag müsse das Thema sehr sorgfältig beraten. Die Debatte um die Beschneidung sei keine leichte. Künast plädierte auch dafür, bei dieser Entscheidung im Parlament die Fraktionsdisziplin aufzuheben.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, hat den Gesetzentwurf zur Beschneidung begrüßt. "Aus unserer Sicht ist das ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Graumann der Nachrichtenagentur dpa. Bei dem Papier des Bundesjustizministeriums handele es sich um ein gutes Diskussionspapier, das jedoch in Einzelfragen des Feinschliffs bedürfe. Der Entwurf gehe auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. Die Debatte müsse nun endlich sachlich geführt werden.

dpa/cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eckpunktepapier des BMJ: Beschneidung soll straffrei bleiben . In: Legal Tribune Online, 26.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7179/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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