Reform der Justizkosten vorerst auf Eis: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

07.06.2013

Der Bundesrat hat die geplante Reform der Justizkosten vorerst gestoppt. Die Länderkammer schickte den Gesetzentwurf zur Reform des Kostenrechts am Freitag in den Vermittlungsausschuss. Geplant war ursprünglich, dass die Reform bereits zum 1. Juli in Kraft tritt. Ziel der Reform ist unter anderem eine Entlastung der Justizhaushalte.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte es bereits geahnt: Mit dem ursprünglich anvisiertem Wunschtermin für das Inkrafttreten der Justizkostenreform zum 1. Juli diesen Jahres könnte es eng werden. Der Gesetzentwurf, der unter anderem eine Anhebung der Gerichtsgebühren sowie der Honorare für Anwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher vorsieht, ist vom Bundesrat am Freitag in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden.

Grund dafür dürfte sein, dass der ganz überwiegende Teil der Bundsländer der Ansicht ist, die Justiz werde auch mit dem jetzt vorliegenden Entwurf in Zukunft nicht kostendeckend arbeiten können. Sie fordern, die Kosten anders auszutarieren.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Reform der Justizkosten vorerst auf Eis: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8877/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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