Justiz
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
23.01.2012
Schuldner sollen künftig im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden können, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Auch eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre soll möglich sein, wenn die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.
Weiterhin soll das außergerichtliche Einigungsverfahren gestärkt werden. Sperrt sich ein einzelner Gläubiger gegen eine sinnvolle außergerichtliche Einigung, soll seine Zustimmung künftig vom Gericht ersetzt werden. Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sollen in Zukunft in der Insolvenz ähnlich wie Mieter geschützt werden. Aus Sicht der Betroffenen mache es oft keinen Unterschied, ob sie in einer Miet- oder Genossenschaftswohnung wohnen.
Die Neuregelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen soll sicherstellen, dass Lizenzen auch bei einer Insolvenz des Lizenzgebers unter Wahrung der Gläubigerinteressen weitergenutzt werden können.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur:
- Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Stärkung der Gläubigerrechte
- Umgestaltung des Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren
- insolvenzrechtlichen Stellung von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften sowie
- Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
age/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, Justiz: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt. In: Legal Tribune ONLINE, 23.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5369/ (abgerufen am 24.05.2012)
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