Justiz
Bundesverfassungsgericht feiert 60-jähriges Bestehen
28.09.2011
Am 28. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) offiziell seine Arbeit auf. Es hat als einziges Gericht die Kompetenz, Bundesgesetze für nichtig zu erklären, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Zudem entscheidet es auch im Fall von Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen.
Die Entscheidungen der beiden Senate zur Auslegung des Grundgesetzes sind häufig auch politisch wegweisend. Zuletzt billigten die Karlsruher Richter den EU-Rettungsschirm sowie die Griechenlandhilfe und stärkten gleichzeitig die Beteiligungsrechte des Bundestages. So sind künftige Finanzhilfen an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss.
Aber auch der Bürger kann das BVerfG mit einer Verfassungsbeschwerde anrufen, wenn die öffentliche Gewalt seine Grundrechte missachtet. Dies führt dazu, dass das BVerfG sich mit rund 6.000 Verfahren im Jahr befassen muss. Um dieser Klageflut zu begegnen und vor allem notorische Kläger abzuhalten, sprach sich der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, für eine Querulantengebühr aus.
Pünktlich zu dem 60-jährigen Jubiläum des Gerichts erschien kürzlich ein Buch, welches sich mit seiner Geschichte auseinandersetzt. Der Autor dieses Werkes, Rolf Lamprecht, stand hierzu in einem LTO-Interview Rede und Antwort und sprach über Gegenwart sowie Zukunft des Gerichts.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
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Geschichte des BVerfG als Buch: "Ich gehe bis nach Karlsruhe"
BVerfG: Karlsruhe winkt EU-Rettungsschirm durch
Karlsruher Querulantengebühr: Wie Voßkuhle sich in die Nesseln setzt
Zitiervorschlag
, Justiz: Bundesverfassungsgericht feiert 60-jähriges Bestehen. In: Legal Tribune ONLINE, 28.09.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4411/ (abgerufen am 22.05.2012)
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