UN-Gremium fällt knappe Entscheidung für Wikileaks-Grüner: Julian Ass­ange zu Auf­ent­halt in Bot­schaft gezwungen

05.02.2016

Weil ihm die schwedische und britische Justiz im Nacken sitzen, kann Julian Assange seinen Zufluchtsort, die ecuadorianische Botschaft in London, faktisch nicht verlassen. Das komme einer Freiheitsberaubung gleich, sagt ein UN-Gremium.

Wikileaks-Gründer Julian Assange, der sich seit Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhält, ist nach Meinung von UN-Juristen ein Opfer von Freiheitsberaubung und willkürlicher Haft. Verantwortlich sei das juristische Vorgehen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am Freitag in Genf. Die Regierungen beider Länder müssten dafür sorgen, dass sich Assange wieder frei bewegen könne.

Während Stockholm und London die Einschätzung der UN-Experten kategorisch zurückwiesen, sprach Assange von einem "Sieg". "Es ist jetzt die Aufgabe von Schweden und Großbritannien, diese Entscheidung umzusetzen", sagte der 44-Jährige via Video-Link aus der Botschaft.
Die Schlussfolgerungen der UN-Arbeitsgruppe seien "rechtlich bindend". Dagegen bezeichnete der britische Außenminister Philip Hammond das Gutachten als "lächerlich", Assange sei ein "Flüchtling vor der Justiz", am britischen Vorgehen ändere sich nichts. 

Angst vor Auslieferung in die USA

Assange war 2012 in die ecuadorische Botschaft geflüchtet, um sich einem schwedischen Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entziehen. Der Australier bestreitet die Anschuldigungen. Zuvor hatte die Internet-Plattform Wikileaks hunderttausende geheime US-Militärdokumente veröffentlicht und Washington dadurch schwer verärgert. Assange erklärt, er befürchte, dass Schweden ihn an die USA ausliefern könnte, wo ihm eine lange Haftstrafe drohe. Die schwedische Regierung versicherte, Assange riskiere nicht, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden. Es liege auch kein entsprechendes Gesuch der Amerikaner vor.

Es sei "ungewöhnlich", dass das Gutachten des Gremiums in diesem Fall nicht wie sonst üblich  einstimmig angenommen werde, erklärte die UN-Arbeitsgruppe. Dennoch sei es "indirekt juristisch bindend", da es sich auf internationale Konventionen stütze. Das internationale Recht biete allerdings keine Möglichkeit, seine Anerkennung zu erzwingen.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

UN-Gremium fällt knappe Entscheidung für Wikileaks-Grüner: Julian Assange zu Aufenthalt in Botschaft gezwungen . In: Legal Tribune Online, 05.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18389/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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