Verstoß gegen Kautionsauflagen: Wiki­leaks-Gründer Ass­ange droht weiter Haft

07.02.2018

Auch wenn die Vergewaltigungsvorwürfe längst fallengelassen wurden: Der Haftbefehl gegen Julian Assange bleibt aufrechthalten, entschied ein Gericht in London. Der Wikileaks-Gründer wird die ecuadorianische Botschaft weiter nicht verlassen.

Julian Assange wird sein Botschaftsexil in London wohl bis auf weiteres nicht verlassen. Der Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer bleibt bestehen. Das entschied ein Gericht am Dienstag in London. Der 46-Jährige hat die Vertretung Ecuadors in London seit 2012 nicht mehr verlassen, weil er befürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden.

Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete. Diesen Vorwurf sahen Assanges Anwälte mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden als überholt an. Sie kritisierten außerdem, dass die Gegebenheiten einer Gefängnisstrafe gleich kämen und beantragten die Aufhebung des Haftbefehls.

Das Gericht entschied jedoch anders. Dass sich Assange der Festnahme entzogen habe, sei ein eigenständiges Vergehen, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Er muss dafür mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Doch viel mehr als das fürchtet Assange eine Auslieferung in die USA.

Britische Behörden sehen Verstoß gegen Kautionsauflagen

Assange bezeichnete Berichte über die Entscheidung des Gerichts am Dienstag per Twitter zunächst als "Fake News". Unterstützer, die sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt hatten, forderten mit Plakaten und Bannern Freiheit für den Wikileaks-Gründer. Am 13. Februar will das Gericht über einen weiteren Antrag der Assange-Anwälte entscheiden.

Ecuador will Assange jedoch weiterhin Schutz gewähren. "Die ecuadorianische Regierung wird den internationalen Schutz für den Bürger Julian Assange aufrecht erhalten, solange Gefahr für sein Leben besteht", teilte das Außenministerium des Landes mit. "Die Regierung betont, dass sie die besten Beziehungen zu Großbritannien unterhält und weiterhin auf eine für beide Länder befriedigende und die Menschenrechte achtende Lösung hinarbeitet."

Als Assange in die diplomatische Vertretung flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch überraschend ihre Ermittlungen ein. Damit war Assange jedoch noch kein freier Mann. Scotland Yard kündigte an, den Enthüllungsaktivisten festzunehmen, sobald er die Botschaft verlässt.

Assange fürchtet Auslieferung in die USA

Die Vereinigten Staaten machen Assange dafür verantwortlich, dass über seine Wikileaks-Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht worden sind.

Der linksgerichtete ecuadorianische Präsident Rafael Correa hatte Assange das Botschaftsasyl aus humanitären Gründen gewährt. Correas Nachfolger Lenín Moreno wollte den Zustand beenden und verschaffte Assange die Staatsbürgerschaft des südamerikanischen Landes. Der Versuch, Assange als ecuadorianischen Diplomaten zu akkreditieren, scheiterte am Widerstand der Briten.

Assange und seine Unterstützer betrachten das selbstgewählte Botschaftsasyl als willkürliche Haft und klagen über unmenschliche Bedingungen. Ein Gremium von UN-Experten gab Assange damit 2016 Recht. Für seine Befürchtung, von Großbritannien in die USA ausgeliefert zu werden, gibt es bisher keinen Beleg. Offiziell gibt es in den USA keine Anklage gegen Assange und kein Ermittlungsverfahren. Assanges Anwälte fürchten, dass ihm dort eine Anklage wegen Spionage und lebenslange Haft droht.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verstoß gegen Kautionsauflagen: Wikileaks-Gründer Assange droht weiter Haft . In: Legal Tribune Online, 07.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26921/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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