Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit: Journalisten sollen künftig besser geschützt werden

30.03.2012

Journalisten sind in Zukunft besser vor dem Zugriff des Staatsanwalts geschützt. Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, können Medienvertreter bei der Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Außerdem sind Beschlagnahmen nur noch dann zulässig, wenn gegen den Journalisten der dringende Verdacht auf eine Mittäterschaft besteht.

Damit werde ein Einfallstor geschlossen, das die Arbeit der freien Presse unmittelbar gefährde, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Reform unterstütze die kritische Berichterstattung ohne eine unangemessene Privilegierung von Medienvertretern. Die Opposition hält die Neuregelung allerdings für nicht weitgehend genug.

Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf das "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" im Jahr 2005 gegen das Grundgesetz verstieß. Durchsuchungen und Beschlagnahmen seien verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle in einer Behörde zu finden. In dem konkreten Fall war aus einem Bericht des Bundeskriinalamts zitiert worden, der als "Verschlusssache" gekennzeichnet war.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit: Journalisten sollen künftig besser geschützt werden . In: Legal Tribune Online, 30.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5906/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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