Piusbruderschaft unterliegt vor Gericht: Don-Bosco-Schulverein darf kein Internat betreiben

13.05.2012

Das VG in Saarlouis hat mit einem am Freitag verkündeten Urteil die Klage des Don-Bosco-Schulvereins e.V. auf Neuerteilung der Betriebserlaubnis für ein Internat am Standort der Erweiterten Realschule in Saarbrücken-Fechingen abgewiesen. Der Verein habe sich als nicht zuverlässig erwiesen.

Das Saarland hatte die Betriebserlaubnis für das frühere Internat des Don-Bosco-Schulvereins, dessen Träger die Piusbruderschaft ist, im Frühjahr 2010 widerrufen. Insgesamt 18 Schüler des für acht Schüler zugelassenen Internats waren an verschiedenen Orten untergebracht, ohne dass dies den zuständigen Behörden angezeigt worden war. Sowohl das Internat als auch die nicht genehmigten Standorte wurden daraufhin geschlossen.

Im August 2010 hatte der Verein einen Antrag auf Neuerteilung der Betriebserlaubnis für ein Internat mit 24 Plätzen gestellt. Dieser Antrag war vom Sozialministerium abgelehnt worden.

Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) hat es in der mündlichen Urteilsbegründung zum einen als notwendig angesehen, dass der Träger des Internats selbst zuverlässig ist. Dies sei wegen der Vorkommnisse in der Vergangenheit nicht der Fall. Zum anderen sei das Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleistet, weil das vorgesehene Leitungsteam nicht über die erforderliche persönliche und fachliche Eignung verfüge (Urt. v. 11.05.2012, Az. 3 K 231/11).

Das Urteil ist nicht noch nicht rechtskräftig.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Piusbruderschaft unterliegt vor Gericht: Don-Bosco-Schulverein darf kein Internat betreiben . In: Legal Tribune Online, 13.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6189/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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