Kabinett erweitert Adoptionsrechte für Homo-Paare: Sukzessivadoption ermöglicht, gemeinsame Adoption nicht

12.03.2014

Eingetragene Lebenspartner sollen in Deutschland bald mehr Rechte bei der Adoption von Kindern haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Demnach dürfen künftig auch Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften ein bereits adoptiertes Kind des Partners adoptieren, damit es rechtlich zwei Eltern hat.

Hintergrund des nun beschlossenen Gesetzentwurfes ist eine entsprechende Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dieses hatte im Februar vergangenen Jahres entschieden, dass auch homosexuellen Paaren eine sogenannte Sukzessivadoption möglich sein müsse und gab dem Gesetzgeber gleichzeitig auf, hierfür bis zum 30. Juni 2014 die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen (Urt. v. 19.02.2013, Az. 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09).

Maas sagte, das BVerfG-Urteil werde jetzt sehr schnell umgesetzt. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften." Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sprach hingegen von "vorgegaukelter Gleichstellung". Union und SPD dürften sich nicht länger verweigern, Homosexuellen in allen Punkten gleiche Adoptionsrechte einzuräumen.

Maas betonte: "Wir werden weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden." Eine ähnliche Formulierung steht im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Die Union hatte es abgelehnt, dass homosexuelle Paare auch gemeinsam Kinder adoptieren können.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinett erweitert Adoptionsrechte für Homo-Paare: Sukzessivadoption ermöglicht, gemeinsame Adoption nicht . In: Legal Tribune Online, 12.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11314/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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