Hochwasserhilfe für Anwälte: Betrof­fene Kanz­leien können Zuschüsse bean­tragen

25.06.2013

Die Überflutungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern haben auch zahlreiche Anwaltskanzleien beschädigt und zerstört hinterlassen. Die BRAK und der DAV haben deshalb nun Spendenfonds eingerichtet.

"Teilweise wurden wieder Mobiliar, Technik und Akten zerstört. Die Kolleginnen und Kollegen benötigen dringend unsere Hilfe", erläutert der DAV-Präsident Rechtsanwalt Wolfgang Ewer die Notwendigkeit der Unterstützung. Glücklicherweise könne man noch auf Hilfsgelder zurückgreifen, die nach dem Hochwasser 2002 gesammelt worden sind.

"Im Vordergrund steht, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Kanzleien wiederherzustellen", so der BRAK-Präsident Rechtsanwalt Axel C. Filges. Die Kollegen sowie deren Mitarbeiter seien schon genug damit gestraft, dass sie während der Überflutung nicht haben arbeiten können. Daher sei es wichtig, dass sie schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten.

Auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stehen Antragsformulare für die betroffenen Kanzleien bereit. 

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hochwasserhilfe für Anwälte: Betroffene Kanzleien können Zuschüsse beantragen . In: Legal Tribune Online, 25.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9006/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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