Teure Niederlage für UBS in England: Leipzig muss nicht für Spekulationsverluste zahlen

04.11.2014

Die Stadt Leipzig muss in einem der größten kommunalen Finanzskandale nicht für millionenschwere Finanzdeals ihrer Wasserwerke haften. Der Londoner High Court of Justice entschied am Dienstag, dass die Kommune nicht die geforderten 350 Millionen Euro an die Schweizer Großbank UBS zahlen muss.

Die umstrittenen Finanzwetten mit sogenannten CDO-Wertpapieren seien durch die Vermittlung von Finanzberatern zustande gekommen, mit denen die UBS enger als erlaubt zusammengearbeitet habe. Deswegen seien die Geschäfte nichtig, die UBS müsse die Risiken tragen.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) sprach erleichtert von einem "klaren Sieg". "Damit fällt eine riesige Last von der Stadt Leipzig ab", sagte er. Die UBS kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Wie viele andere Kommunen auch, hatte Leipzig eifrig Geschäfte mit seiner Infrastruktur gemacht. Die Kommunalen Wasserwerke (KWL) verkauften zum Beispiel Klärwerke an Investoren und mieteten sie zurück. In diesem Zusammenhang wurde eine Kreditausfallversicherung mit der UBS geschlossen. Um diese zu finanzieren, übernahmen die Wasserwerke ihrerseits Kreditrisiken der UBS, die in sogenannten CDO-Wertpapieren verpackt waren. In der Finanzkrise floppten diese hochkomplexen Papiere.

Unterschrieben wurden die Verträge vom früheren KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger, vermittelt von Finanzberatern. Später kam heraus, dass Heininger bestochen wurde. Nach Darstellung der Stadt Leipzig schloss Heininger die Verträge 2006 und 2007 geheim und an den Aufsichtsgremien vorbei ab. Der Ex-Manager wurde 2013 wegen Untreue, Bestechlichkeit, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Inklusive Gerichtskosten und Zinsen rund eine halbe Milliarde Euro

Die UBS verklagte zusammen mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und der Depfa in London die Wasserwerke - und damit die Stadt Leipzig. Zu den Forderungen von 350 Millionen Euro wären 50 Millionen Euro Zinsen gekommen sowie 100 Millionen Euro Kosten für den jahrelangen Rechtsstreit. Diese halbe Milliarde Euro hätte die ohnehin hoch verschuldete Kommune in die Handlungsunfähigkeit getrieben, sagte OBM Jung. Die Stadt verweigerte die Zahlungen. Wegen der kriminellen Machenschaften ihres Ex-Managers seien die Verträge unwirksam, argumentierte sie.

Der Londoner Richter Justice Males bestätigte in seinem Urteil die kriminellen Motive des KWL-Managers. Die UBS sei jedoch für die Geschäfte rechtlich verantwortlich, denn es habe unzulässige Verquickungen der Bank mit den Finanzberatern gegeben.

"Wir sind enttäuscht von der heutigen Gerichtsentscheidung und werden das Urteil anfechten", teilte die UBS mit. Das Gericht habe zwar festgestellt, dass sich Heininger von den Finanzberatern bestechen ließ und dass die UBS nichts von diesen korrupten Machenschaften wusste. "Trotzdem wurde UBS für die Verluste der KWL verantwortlich gemacht. Wir finden dieses Ergebnis nicht rechtens."

Leipzig ist nicht die einzige deutsche Kommune, die durch riskante Finanzgeschäfte in Schwierigkeiten geraten ist. Die Berliner Verkehrsbetriebe etwa waren beim High Court in London von der Investmentbank JP Morgan auf die Zahlung von 155 Millionen Euro verklagt worden. Nach einem langen Rechtsstreit hatten sich die Parteien im März überraschend auf einen Vergleich geeinigt. Leipzig und Berlin wurden von derselben Anwaltskanzlei vertreten.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

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Teure Niederlage für UBS in England: Leipzig muss nicht für Spekulationsverluste zahlen . In: Legal Tribune Online, 04.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13698/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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