Bahn unterliegt auch vor dem Hessischen LAG: GDL streikt weiter, aber nur bis Samstagabend

07.11.2014

Die Deutsche Bahn ist erneut mit dem Versuch gescheitert, den Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Hessische LArbG lehnte es am Freitag in Frankfurt als zweite Instanz ab, den Arbeitskampf per einstweiliger Verfügung zu beenden.

Zuvor hatte die Lokführergewerkschaft GDL einen erneuten Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters Michael Horcher abgelehnt. Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main wurde somit kein vorläufiges Ende für den größten Ausstand in der Geschichte der Deutschen Bahn AG gefunden.

Streit gab es insbesondere um die Frage, ob es für GDL-Mitglieder abweichende Tarifabschlüsse geben kann. Die Bahn will unterschiedliche Regelungen für Beschäftigte mit gleichen Tätigkeiten vermeiden. Die Gerichte hatten zu dieser Frage nichts vorgegeben, sondern nur Verfahren für ergebnisoffene Verhandlungen vorgeschlagen.

In seinem Urteil erkannte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) den Streik wie schon die Vorinstanz am Donnerstagabend als legal und trotz hoher wirtschaftlicher Schäden verhältnismäßig an (Urt. v. 07.11.2014, Az. 9SaGa 1496/14). Dagegen hatte die Deutsche Bahn AG Berufung eingelegt.

Die Gewerkschaft kündigte am Freitag überraschend ein früheres Ende des Ausstandes für Samstag um 18 Uhr an. Nach Angaben der Bahn in Leipzig muss sich das Unternehmen nun neu organisieren. Wann der Verkehr wieder normal rollt, steht noch nicht fest.

Die Lokführer bestreiken den Personenverkehr seit Donnerstagmorgen, den Güterverkehr sogar schon seit Mittwochnachmittag. Die GDL fordert für die Beschäftigten mehr Geld und eine kürzere Arbeitszeit.
Außerdem will sie das gesamte Zugpersonal bei Verhandlungen vertreten.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bahn unterliegt auch vor dem Hessischen LAG: GDL streikt weiter, aber nur bis Samstagabend . In: Legal Tribune Online, 07.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13747/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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