Nach jahrelangem Streit: "Happy Birthday" ist nun All­ge­meingut

28.06.2016

Das Geburtstagslied "Happy Birthday" ist weltbekannt. Aber wem gehören die Rechte? Niemandem, das Lied ist Allgemeingut. Dies hat jetzt ein Richter in Kalifornien besiegelt.

Es war ein ungewöhnlicher Auftritt vor dem Bundesgericht in der Innenstadt von Los Angeles: mit Gitarre, bunten Luftballons und einem "Happy Birthday"-Ständchen feierten knapp ein Dutzend Anwälte und Kläger laut singend vor dem Gebäude ihren Sieg in einem jahrelangen Gerichtsstreit. Schließlich ging es um eines der bekanntesten Lieder der Welt und um sehr viel Geld. Das "Happy Birthday"-Lied ist nun gemeinfrei.

Ein Richter in Los Angeles segnete am Montag eine vor Monaten ausgehandelte Einigung zwischen dem Musikgiganten Warner und den Klägern ab. "Es ist nun offiziell! Singt laut, singt mit Stolz, und singt zum Nulltarif, denn nun kann keiner mehr Lizenzgebühren verlangen", hieß es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Donahue Fitzgerald.

Dies sei ein "großer Sieg" für die Öffentlichkeit und für Künstler, die das Lied in ihren Werken verwenden wollten, jubelte der Klägeranwalt Daniel Schacht. Er gehört zum Team der US-Sängerin Rupa Marya, die zusammen mit einer Dokumentarfilmerin und anderen Künstlern gegen den Musikkonzern Warner mit einer Sammelklage vor Gericht gezogen war. Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song.

Warner: Rechte sollen erst 2030 auslaufen

Bei der Geburtstagsfeier zu Hause darf das Lied jeder kostenlos singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen, Videos, Alben oder auf elektronischen Grußkarten, floss bei Warner/Chappell Music Geld in die Kassen. Schätzungen zufolge soll das Unternehmen rund zwei Millionen Dollar (etwa 1,8 Millionen Euro) Lizenzgebühren pro Jahr verdient haben.

Auch Marya hatte 2013 für "Happy Birthday" zahlen müssen, als sie das Lied an ihrem Geburtstag bei einem Konzert für eine Live-Aufnahme sang. Sie sei über die Rechnung von 455 Dollar empört gewesen, sagte die Sängerin in Interviews. Die Filmemacherin Jennifer Nelson, die einen Dokumentarfilm über die Herkunft von "Happy Birthday to You" drehen wollte, sollte 1.500 Dollar für die Nutzerlizenz begleichen. 

Nun wird Warner für Millionenbeträge zur Kasse gebeten. Schon im vorigen September hatte der zuständige Richter in Los Angeles das Urheberrecht des Musikriesen für das lukrative Lied gekippt. Vergeblich argumentierte der Konzern, er habe 1988 mit dem Kauf einer anderen Firma die Lizenzrechte für das Lied erworben. Erst im Jahr 2030 sollten sie auslaufen.

Nach einem monatelangen Hin und Her einigten sich die Streitparteien im Februar auf einen Vergleich. Warner willigte ein, seine Rechte an dem Song aufzugeben und die Betroffenen mit 14 Millionen Dollar (etwa 12,7 Millionen Euro) zu entschädigen.

Die Erfinderinnen des weit über hundert Jahre alten Liedes konnten seine spätere Berühmtheit wohl kaum vorhersehen. Komponiert wurde es 1893 von Mildred Hill aus Kentucky und ihrer Schwester Patty, einer Kindergärtnerin. Es war ein Kinderlied und hieß ursprünglich "Good Morning to You". Mit seiner einfachen Melodie sollte es im Unterricht als Lernmittel genutzt werden. Erst später wurde es auf "Happy Birthday" umgeschrieben und damit zum Welterfolg.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach jahrelangem Streit: "Happy Birthday" ist nun Allgemeingut . In: Legal Tribune Online, 28.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19813/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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