Handgranate im Regal versteckt: Bewährungsstrafe für Ladendetektiv

07.05.2012

Weil er eine scharfe Handgranate im Spielzeugregal eines Supermarkts versteckt hat, ist ein Ladendetektiv zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das LG Limburg sprach den 40-Jährigen am Montag des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig.

Der Angeklagte vor dem Landgericht (LG) Limburg hatte in dem Supermarkt in Wetzlar Ende Januar die Handgranate versteckt. Anschließend informierte er den Marktleiter über seinen angeblichen Fund. Die Polizei ließ den Markt räumen. Der Mann hatte sich von seiner Tat nach eigenem Geständnis eine Anerkennung seines Chefs und die Bezahlung seines
ausstehenden Gehalts erhofft.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Handgranate im Regal versteckt: Bewährungsstrafe für Ladendetektiv . In: Legal Tribune Online, 07.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6146/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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