Unzulässige GPS-Ortung von Mietwagen: Hamburgischer Datenschutzbeauftragte greift ein

17.07.2012

Die Europcar Autovermietung GmbH hat einen Teil ihrer Flotte ohne Wissen der Mieter per GPS orten lassen. Dieses unzulässige Vorgehen hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutzschutz und Informationsfreiheit nun mit einem Bußgeld in Höhe von 54.000 Euro geahndet.

In rund 1.300 hochwertigen Fahrzeugen hat Europcar Ortungssysteme einbauen lassen und die Mieter ohne deren Wissen lokalisiert. Nach Angaben des Autoverleihers diente die Übermittlung der Ortungsdaten vorrangig dazu, Diebstähle aufzuklären. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob sich der Mieter noch im vertraglich zulässigen Gebiet befindet, da die Benutzung der Fahrzeuge in verschiedenen Ländern regelmäßig ausgeschlossen wird. Neben dem Standort wurden Datum, Zeit und auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erhoben. Durch eine Beschwerde wurde die Aufsichtsbehörde das Vorgehen aufmerksam.

"Grundsätzlich ist die Motivation von Europcar nachvollziehbar", so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. "Die heimliche Ortung von Mietfahrzeugen und die heimliche Kontrolle der Mieter stellen jedoch einen schweren Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Der Autovermieter hat es dadurch in der Hand, Bewegungsprofile seiner Kunden zu erstellen. Mit Hilfe der Ortungstechnik lässt sich nicht nur rekonstruieren, wer sich wann wo aufgehalten hat, sondern auch, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher Geschwindigkeit gefahren ist. Insbesondere durch die anlasslose Ortung werden die Mieter regelmäßig unter einen Generalverdacht gestellt."

Mieter müssen in die Überwachung einwilligen

Die Übermittlung der Ortungsdaten ohne Wissen und ohne Einwilligung der Mieter sei ordnungswidrig, so Casper. Daneben habe es zwischen der Europcar GmbH und der ausführenden Firma keinen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegeben. Die Höhe des Bußgeldes sei maßgeblich davon beeinflusst worden, dass die Europcar GmbH dem Datenschutzbeauftragten anfänglich keine vollständigen Auskünfte erteilt habe und trotz Aufforderung das unzulässige Verhalten zunächst nicht beendet hatte.

Mittlerweile habe Europcar die regelmäßige Ortung alle 48 Stunden ganz abgestellt. Über die Übermittlung der Ortungsdaten in den anderen Fällen würden Mieter jetzt im Vorwege informiert und müssten ihr im Rahmen des Mietvertrags zustimmen. Dadurch werde gewährleistet, dass keine heimlichen Überwachungen mehr stattfinden.

"Der Einsatz von Ortungssystemen bei Mietfahrzeugen setzt zumindest eine vollständige Information über Art und Weise der Ortung sowie die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen in das Tracking voraus. Jeder Mieter muss das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, ob er Fahrzeuge anmieten will, deren Nutzung beim Vermieter oder dessen Vertragspartnern unmittelbar eine individuelle digitale Nutzungsspur hinterlässt. Diese Vorgaben werden nun von Europcar erfüllt", so Caspar abschließend.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Unzulässige GPS-Ortung von Mietwagen: Hamburgischer Datenschutzbeauftragte greift ein . In: Legal Tribune Online, 17.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6633/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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