EnBW-Deal: CBH-Gutachten wirft Gleiss Lutz Versäumnisse vor

11.07.2012

Das von der baden-württembergischen Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei CBH Rechtsanwälte bestätigt nicht nur eine Verletzung der Beratungspflichten durch die damals beratende Bank Morgen Stanley, sondern bezweifelt auch, dass die beratende Kanzlei Gleiss Lutz unter anderem das Land hinreichend aufgeklärt hat - in gleich mehrfacher Hinsicht.

Nur rund 3,83 Milliarden Euro war das EnBW-Aktienpaket wert, welches die Vorgängerregierung unter Ministerpräsident a. D. Stefan Mappus am 6. Dezember 2010 von der EDFI erworben hat. Das hat das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thorton ergeben, welches die grün-rote Landesregierung in Auftrag gegeben hat.

Danach hat die alte Landesregierung mindestens 840 Millionen Euro zuviel für den Anteil an der EnBW gezahlt, als der Deal ohne Beteiligung des Parlaments unter Verstoß gegen die Landesverfassung durchgeführt wurde. Gegen Stefan Mappus und seinen Freund und Deutschlandchef der US-amerikanischen Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. 

Das am Dienstag in Stuttgart vorgestellte Gutachten bestätigt nicht nur die bisherigen Befürchtungen in Bezug auf den überhöhten Kaufpreis: 840 Millionen Euro mehr als der Anteil wert war. "Das Gutachten untermauert mit Zahlen, worauf der Verlauf im Untersuchungsausschuss und das Gutachten des Landesrechnungshofes bereits hingewiesen haben, nämlich dass der Kaufpreis nicht ordnungsgemäß festgelegt wurde", sagte Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid in Stuttgart.

Das Gutachten wirft, wie bereits auch der Landesrechnungshof, kein gutes Licht auf die so genannte "Fairness Opinion", die von der damals beratenden Bank Morgan Stanley einen Tag vor der Transaktion erstellt worden ist und welche den Kaufpreis als angemessen bezeichnete. Die Einrechnung einer Übernahmeprämie in den Kaufpreis sei nicht gerechtfertigt gewesen, weil das Land durch den Kauf von 45,1 Prozent der Anteile nicht die Mehrheit erhalten habe. Zur Wertberechnung ein deutlich zu hoher operativer Gewinn zu Grunde gelegt und von einer Dividendenrendite ausgegangen worden, die für die Zukunft nicht garantiert ist. "Diese Risiken hätten sich stärker im Kaufpreis niederschlagen müssen", erklärte der Gutachter Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Martin Jonas.

CBH: Fehlende Beratung von Gleiss Lutz zu Haushalt, Verfassung und Beihilferecht

Auch das Rechtsgutachten der Kanzlei Cornelius, Bartenbach, Haesemann und Partner (CBH), das die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, bestätigt eine Verletzung der Beratungspflichten durch Morgan Stanley.

Die Kölner Kanzlei stellt in ihrem Gutachten aber auch in Frage, ob die damals beratende Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart ausreichend über die haushalts- und verfassungsrechtlichen Risiken in Bezug auf den Abschluss des Aktienkaufvertrags aufgeklärt hat. Versäumt hat Gleiss Lutz es nach den Erkenntnissen von CBH jedenfalls, das Land und die Neckarpri GmbH hinreichend auf die beihilferechtlichen Konsequenzen einer möglicherweise überhöhten Kaufpreiszahlung hinzuweisen.

Nils Schmid will den Kaufpreis nachträglich reduzieren und so das Geld für die Steuerzahler zurückbekommen. "Die Anfang des Jahres eingereichte Schiedsklage zum International Court of Arbitration bei der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) war ein erster und richtiger Schritt." Das Schiedsgericht habe jetzt gute Argumente, dass es sich damals um eine unerlaubte Beihilfe des Landes an die EDFI handelte. "Dies würde gegen europäisches Beihilferecht verstoßen. In der Folge muss die EDFI das Geld zurückerstatten".

pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EnBW-Deal: CBH-Gutachten wirft Gleiss Lutz Versäumnisse vor . In: Legal Tribune Online, 11.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6589/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen