Grenzüberschreitender Einkauf
BRAK begrüßt optionales europäisches Kaufrecht
13.10.2011
"Das optionale europäische Kaufrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Vertragsrecht", erläutert der vor wenigen Tagen neugewählte Vizepräsident der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) Dr. Martin Abend. "Zur Verwirklichung des Binnenmarktes muss es aber auch für andere Vertragstypen - Versicherungsverträge, Werkverträge, Leasingverträge etc. - ein einheitliches materielles Rechtsinstrument geben, auf das sich die Vertragsparteien einigen können. Nur dann können die bisher im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr bestehenden Hemmnisse wirklich beseitigt werden."
Dem Vorschlag der Kommission zufolge können sich künftig die Vertragsparteien bei grenzüberschreitenden Verkäufen auf die Anwendung dieses neuen, neben den nationalen Systemen existierenden Rechtsinstrumentes einigen. Das optionale Kaufrecht soll sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten. Ziel des europäischen Kaufvertragsrechts ist die Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes für grenzüberschreitende Verkäufe für alle 27 Vertragsstaaten, außerdem aber auch die Senkung von Transaktionskosten für die Unternehmen.
Die BRAK spricht sich auch dafür aus, dass der Gesetzgeber die wahlweise Anwendung des europäischen Kaufvertragsrechts nicht nur bei grenzüberschreitenden Verträgen, sondern auch für Verträge innerhalb eines Mitgliedstaates ermöglicht. Sonst stehe zu befürchten, dass das europäische Kaufvertragsrecht nicht die Bedeutung für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum erlange, die mit der Verordnung angestrebt werde.
tko/LTO-Redaktion
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, Grenzüberschreitender Einkauf: BRAK begrüßt optionales europäisches Kaufrecht. In: Legal Tribune ONLINE, 13.10.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4537/ (abgerufen am 23.05.2012)
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