Gleichstellung: Keine Benachteiligung für homosexuelle Bundesbeamte

dpa/tko/LTO-Redaktion

13.10.2010

Am Mittwoch brachte die schwarz-gelbe Regierung einen Gesetzentwurf auf den Weg, der vorsieht, dass Bundesbeamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften dieselben Zuschläge erhalten wie verheiratete Heterosexuelle.

Die Zuschläge betreffen vor allem die Versorgung von Hinterbliebenen, Familienzuschläge und die Beihilfe für Krankenkosten. Die gesetzliche Gleichstellung, welche rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten soll, war von Union und FDP vor einem Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat die Mehrheit der Bundesländer, die für die Landesbeamten zuständig sind, die Gleichstellung mittlerweile vollzogen. Allerdings hätten alle bis auf Hamburg und Berlin auf eine gesetzliche Rückwirkung verzichtet.

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Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, Gleichstellung: Keine Benachteiligung für homosexuelle Bundesbeamte . In: Legal Tribune Online, 13.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1703/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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