Gesetzgebung: Bundesrat beschließt Steuerentlastung für Ehrenamtliche

01.03.2013

Millionen ehrenamtlich engagierte Bürger werden steuerlich stärker entlastet. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, mit dem die steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer von 2.100 auf 2.400 Euro angehoben wird.

Die Ehrenamtspauschale, die in Vereinen Schatzmeister, Platzwart oder Eltern für Fahrdienste bekommen, steigt von 500 auf 700 Euro. Künftig sind auch Sportveranstaltungen bis zu einem Umsatz von 45.000 Euro steuerfrei. Zudem werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen von Bürokratie entlastet.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: Bundesrat beschließt Steuerentlastung für Ehrenamtliche . In: Legal Tribune Online, 01.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8254/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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