Automaten-Glücksspiel: Städtetag fordert stärkere Einschränkung

24.06.2013

Städtetags-Präsident Ulrich Maly (SPD) hat erneut stärkere Einschränkungen im Automaten-Glücksspiel gefordert. Er appellierte an die Bundesländer, im Bundesrat gegen die geplante Neuregelung der Spielverordnung zu stimmen. In der Sitzung Anfang Juli sollten sie den Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verschärfen, verlangte Maly am Montag in der Frankfurter Rundschau.

Seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer das Spielhallenwesen uneingeschränkt regeln. Berlin etwa hat hiervon bereits Gebrauch gemacht und ein strenges Spielhallengesetz durchgesetzt. Nun sollen auch für Gaststätten verschärfte Regelungen folgen: Spätestens ab 2018 soll nur noch ein Geldspielgerät zulässig sein - bisher sind drei Automaten erlaubt. Vorgesehen sind zudem Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche. Insgesamt sollen der Jugend- und Spielerschutz konsequenter durchgesetzt sowie Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzt werden.

Nürnbergs Oberbürgermeister und Städtetags-Präsident Maly gehen die vorgesehenen Einschränkungen jedoch nicht weit genug. Er warf Rösler vor, vor der Automatenwirtschaft eingeknickt zu sein.

Der Städtetag hatte bereits im Mai ein schärferes Vorgehen gefordert. Die sozialen Folgen einer um sich greifenden Spielsucht dürften nicht länger hingenommen werden, hieß es seinerzeit. Spiel- und Automatenhallen dürften Städte nicht verschandeln.

Ein Sprecher der Automatenindustrie konterte, der Städtetag zeige mit dem Finger auf die Wirtschaft, anstatt sich ehrlich zur eigenen Verantwortung zu bekennen: "Es entsteht der Eindruck, die Kommunen seien der Ansiedlung von Vergnügungsstätten hilflos ausgeliefert - dabei erteilen die Kommunen selbst die entsprechenden Gewerbeerlaubnisse und Baugenehmigungen - und nicht der Spielhallenbetreiber."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Automaten-Glücksspiel: Städtetag fordert stärkere Einschränkung . In: Legal Tribune Online, 24.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9002/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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