Gesetzgebung
Justizministerium prüft Nachbesserungen beim Unterhaltsrecht
08.08.2011
Zuvor hatte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) in der Zeitung Die Welt (Montag) Korrekturen beim Unterhaltsrecht gefordert. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Unterhalt von Alleinerziehenden zeige, dass man die Belange der Kinder "als entscheidenden Maßstab" aus den Augen verliere. Nach der Entscheidung des BGH müssen alleinerziehende Geschiedene in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist.
Der Sprecher des Bundesjustizministerium sagt, man nehme die Äußerungen von Merk zur Kenntnis. Auch kommentiere man das Gerichtsurteil nicht.
dpa/age/LTO-Redaktion
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, Gesetzgebung: Justizministerium prüft Nachbesserungen beim Unterhaltsrecht. In: Legal Tribune ONLINE, 08.08.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3963/ (abgerufen am 22.05.2012)
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