Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Mehr Kon­trollen bei Ein­wei­sung in die Psy­ch­ia­trie

04.11.2015

Ist ein Straftäter psychisch krank, kommt er in die geschlossene Psychiatrie. Dass dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, soll ein neues Gesetz sicherstellen. Es soll auch die routinemäßige Verlängerung einer Einweisung verhindern.

Straftäter sollen in Zukunft nur noch mit triftigem Grund für Jahre in der Psychiatrie festgehalten werden können. Eine entsprechende Reform hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. "Ganz wichtig dabei ist, dass wir die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht aus dem Auge verlieren", betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass vom Gericht berufene Gutachter künftig in kürzerer Abfolge als bisher beurteilen sollen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch gerechtfertigt ist. Außerdem sollen externe Gutachter beauftragt werden. Damit will man verhindern, dass immer wieder derselbe Gutachter seine eigene Einschätzung routinemäßig bestätigt.

Das Bundesjustizministerium hatte festgestellt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen zwangsweise für längere Zeit in der Psychiatrie untergebracht worden waren, ohne dass es konkrete Belege für einen "Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten" gab. "Womöglich lebenslange Unterbringungen sollen auf die wirklich schweren Fälle beschränkt werden, in denen von der untergebrachten Person Straftaten drohen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden", sagte Maas.

Auf die Behörden kämen durch die Reform zwar einerseits höhere Kosten zu, da häufiger Gutachter beauftragt werden müssen. Auf der anderen Seite ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zahl der Psychiatrie-Patienten leicht sinken wird. Die Unterbringung kostet laut Ministerium im Schnitt 280 Euro pro Tag und Patient.

Die geplante Gesetzesänderung ist auch eine Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie hatte verbringen müssen. Seine Ehefrau hatte ihn der Körperverletzung bezichtigt. Das Landgericht Regensburg sprach ihn 2014 frei.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Mehr Kontrollen bei Einweisung in die Psychiatrie . In: Legal Tribune Online, 04.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17434/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen