Gesetzgebung

Bundestagsabgeordneten droht bei Protesten Ordnungsgeld

01.07.2011

Störende Abgeordnete im Bundestag müssen künftig 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen - Wiederholungstätern droht sogar eine doppelt so hohe Strafe. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter können das Ordnungsgeld künftig bei "einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde" des Parlaments verhängen.

Anlass für die Reform waren Störungen und Protestaktionen vor allem von Linken-Abgeordneten - etwa im Zusammenhang mit Abstimmungen über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Bislang konnten solche Vorfälle nur mit einem Ordnungsruf oder einem Sitzungsausschluss geahndet werden, was sich nach Ansicht der Initiatoren aber als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen habe. Die Grünen kritisierten an der Neuregelung, der Schutz der Parlamentswürde könne zu breit ausgelegt werden.

dpa/LTO-Redaktion/cd

 

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, Gesetzgebung: Bundestagsabgeordneten droht bei Protesten Ordnungsgeld . In: Legal Tribune ONLINE, 01.07.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3647/ (abgerufen am 22.05.2012)

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