Gesetzgebung
Bundestagsabgeordneten droht bei Protesten Ordnungsgeld
01.07.2011
Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter können das Ordnungsgeld künftig bei "einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde" des Parlaments verhängen.
Anlass für die Reform waren Störungen und Protestaktionen vor allem von Linken-Abgeordneten - etwa im Zusammenhang mit Abstimmungen über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Bislang konnten solche Vorfälle nur mit einem Ordnungsruf oder einem Sitzungsausschluss geahndet werden, was sich nach Ansicht der Initiatoren aber als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen habe. Die Grünen kritisierten an der Neuregelung, der Schutz der Parlamentswürde könne zu breit ausgelegt werden.
dpa/LTO-Redaktion/cd
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Reform des Wahlrechts: Bundestag versäumt seine Hausaufgaben
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, Gesetzgebung: Bundestagsabgeordneten droht bei Protesten Ordnungsgeld . In: Legal Tribune ONLINE, 01.07.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3647/ (abgerufen am 22.05.2012)
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